Genehmigung für Bau einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage in Straubing
Die Regierung von Niederbayern hat der Biomasseverwertung Straubing GmbH mit Bescheid vom 08.04.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage in Straubing erteilt. Die Erteilung der Genehmigung wird im Amtsblatt der Regierung und im Straubinger Tagblatt öffentlich bekanntgemacht. Der Genehmigungsbescheid wird bei der Regierung von Niederbayern, sowie in der Stadt Straubing, der Stadt Bogen und der Gemeinde Parkstetten jeweils im Rathaus ausgelegt. Die Auslegung erfolgt von Dienstag, 19. April bis einschließlich Montag, 02. Mai 2022.
Bekanntmachung und Genehmigungsbescheid (siehe Veröff. gem. § 10 Abs. 8a BImSchG)