Corona Soforthilfe
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Soforthilfe Corona

Unternehmen und Selbständige aus Niederbayern, die im Jahr 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, bekommen ab dem 28. November 2022 ein Schreiben der Regierung von Niederbayern. Das per Post und E-Mail versendete Schreiben erläutert den Prozess zum Abschluss der erhaltenen Soforthilfen und enthält einen Link / QR-Code zu einer Online-Plattform.

Über die Online-Plattform lässt sich mit wenigen Klicks und Eingaben das Ergebnis der zuvor durchgeführten Überprüfung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses an die Behörden melden. Unternehmen und Selbständige dokumentieren über die Plattform außerdem, dass sie etwaige zu viel erhaltene Corona-Soforthilfen zurückgezahlt haben. Die Frist für Rückmeldung und Rückzahlung ist der 30. Juni 2023.

Weitere Informationen inklusive einer Online-Berechnungshilfe des Bayerischen Wirtschaftsministeriums

Rückfragen sind bitte (unter Angabe der MVO-Nummer aus dem Erinnerungsschreiben) ausschließlich an die Servicehotline des Bayerischen Wirtschaftsministeriums unter 089-57907066 (nicht an die Bewilligungsstellen) bzw. per E-Mail an zu richten.