Hochwasser: Staatliche Hilfen für Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft

Hochwasser 2024 Soforthilfe

Der Freistaat Bayern unterstützt die durch die Unwetterereignisse Geschädigten durch folgende Hilfen:

Soforthilfen:

Betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern können eine Soforthilfe von bis zu 5.000 Euro pro Haushalt erhalten, bei Ölschäden an Gebäuden bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden. Der Antrag ist beim zuständigen Landratsamt bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt zu stellen. Antragsformulare finden Sie bereits auf der Internetseite des Finanzministeriums. Anträge können bis zum 31. August 2024 gestellt werden.

Für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe werden ebenfalls Soforthilfen in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden. Der Antrag ist bei der Regierung von Niederbayern zu stellen. Förderrichtlinie und Antragsformular finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor werden Soforthilfen in Höhen von bis zu 50 % des Gesamtschadens (maximal 50.000 Euro) gewährt, wenn ein Mindestschaden von 5.000 € vorliegt. Weitere Informationen können der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums entnommen werden. Fragen zu den Soforthilfen sind an die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten  zu richten.

Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds Finanzhilfen:

Neben den Soforthilfen besteht sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen in Fällen einer Existenzgefährdung die Möglichkeit einer Hilfe im Rahmen der Härtefondsrichtlinie.

Der Antrag ist im Fall von Privathaushalten beim zuständigen Landratsamt bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt und im Fall von Unternehmen bei der Regierung von Niederbayern zu stellen. Antragsformulare finden Sie ebenfalls bereits auf der Internetseite des Finanzministeriums. Anträge können bis zum 31. Oktober 2024 gestellt werden

Die Informationen erfolgen unter Vorbehalt etwaiger Änderungen und Anpassungen, die fortlaufend auf der Internetseite des Finanzministeriums veröffentlicht werden.

Fragen zu den Hilfsprogrammen für Gewerbebetriebe können Sie schriftlich an richten oder Sie nutzen unser

Info-Telefon der Regierung von Niederbayern
0871 808 3434

(Montag bis Donnerstag von 9.00  – 16.00 Uhr; Freitag von 9.00 – 13.00 Uhr)