Europaflagge

Europawahl am 9. Juni

Am kommenden Sonntag, 9. Juni, sind alle Wahlberechtigten aufgerufen, an der Europawahl 2024 teilzunehmen und die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wählen. Jede Stimme ist wichtig und entscheidet mit über die Zusammensetzung des EU-Parlaments. Bei der Europawahl kann man nur eine Stimme abgeben. Es bewerben sich insgesamt 1.413 Kandidatinnen und Kandidaten um die der Bundesrepublik Deutschland zugewiesenen 96 Parlamentssitze. In Bayern treten 34 Parteien oder politische Vereinigungen an.
 

Stimmabgabe
Es gibt mehrere Möglichkeiten der Stimmabgabe: Der klassische Weg ist die Urnenwahl. In den Wahlräumen kann man am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr seine Stimme abgeben. Was dazu gebraucht wird? Es reichen die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild.
Neben der klassischen Urnenwahl im Wahllokal gibt es auch die Möglichkeit, das Stimmrecht mit der Briefwahl auszuüben. Damit die Wahlbriefe noch berücksichtigt werden können, müssen diese spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle der Gemeinde vorliegen.

Musterstimmzettel sowie zugelassene Parteien und politische Vereinigungen in Bayern 
Online auf der Internetseite des Landesamt für Statistik/Landeswahlleitung unter www.statistik.bayern.de/wahlen/europawahlen  stehen wichtige Informationen zur Europawahl zur Verfügung. Unter anderem auch, welche Parteien und politischen Vereinigungen in Bayern zur Wahl zugelassen sind und wie der Musterstimmzettel aussieht.

Wahlberechtigt ab 16 Jahren
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden. Wahlberechtigt sind demnach alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Erste vorläufige Ergebnisse
Am Wahlabend werden ab 19 Uhr die ersten vorläufigen Ergebnisse der 96 Landkreise und kreisfreien Städten beim Landeswahlleiter erwartet und unter www.europawahl2024.bayern.de online abrufbar sein. Die Bekanntgabe des vorläufigen Landesergebnisses wird in der Wahlnacht frühestens um 23 Uhr erfolgen.
Nach Schließung der Wahllokale zur Europawahl am Sonntag, 9. Juni, beginnen um 18 Uhr die Wahlvorstände mit der Auszählung der Stimmen. Damit startet die Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses am Wahlabend.

Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg vertritt die Bürger der Europäischen Union (EU) und übt zusammen mit dem (Minister-)Rat die Rechtsetzung der EU aus. Es setzt sich aus Vertretern der Unionsbürgerinnen und -bürger zusammen. Ihre Anzahl darf 750 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten.
Die Wahl der 96 auf die Bundesrepublik Deutschland entfallenden Abgeordneten erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Dies drückt sich dadurch aus, dass die Sitze der auf die Parteien entfallenden Mandate nach den erzielten Stimmen berechnet werden (Proporzverfahren, Sainte-Laguë/Schepers).
Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt.