Das Foto zeigt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Besprechung Grundstückverkehrsgesetz.
© Regierung von Niederbayern

Ausverkauf landwirtschaftlicher Flächen verhindern

Mit Hilfe des Grundstückverkehrsgesetzes wird unter anderem der Fortbestand land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Schutz vor Ausverkauf des Bodens) und die Ernährungsvorsorge der Bevölkerung gesichert sowie Spekulationen mit landwirtschaftlichem Grund verhindert. Damit die Zusammenarbeit in diesem Bereich zwischen Regierung, Landratsämtern, kreisfreien Städten sowie den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) noch intensiver und effizienter wird, haben sich diese erstmals an der Regierung von Niederbayern zu einer gemeinsamen Dienstbesprechung getroffen. Bei dem vom Bereich "Ernährung und Landwirtschaft" der Regierung organisierten Treffen wurden zentrale Rechtsfragen und aktuelle Entwicklungen besprochen. Da die Resonanz auf das Treffen durchweg positiv ausfiel, ist geplant, dass dieses zukünftig jährlich stattfinden soll.

Das Grundstückverkehrsgesetz regelt, dass jeder Verkauf oder Übergabe über 1 ha land- oder forstwirtschaftliche Fläche bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde genehmigt werden muss. Alleine in Niederbayern sind dort im vergangenen Jahr über 3.500 Vorgänge eingegangen, die bearbeitet und verbeschieden werden mussten. Im Genehmigungsverfahren müssen die ÄELF eine Stellungnahme abgeben, ob der Käufer ein Landwirt ist. Zudem kann über die BBV LandSiedlung GmbH das „Gesetzliche Vorkaufsrecht in Bayern“ ausgeübt werden. Wie das konkret abläuft, erörterte der Geschäftsführer Franz Stemmer der BBV LandSiedlung GmbH in seinem Vortrag. Das Sachgebiet "Agrarstruktur und Umweltbelange in der Landwirtschaft" der Regierung koordiniert dabei die Fragen zu den fachlichen Stellungnahmen der ÄELF sowie den Genehmigungsverfahren der Kreisverwaltungsbehörden.