10.06.2021
Neubau von 48 geförderten Mietwohnungen in Straubing: Regierung bewilligt Mittel in Höhe von knapp 8,6 Millionen Euro
Die Städtische Wohnungsbau GmbH Straubing baut in Straubing an der Sudetendeutschen Straße in einem zweiten und dritten Bauabschnitt weitere Wohnungen für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen. Die Regierung von Niederbayern hat für die achtundvierzig Wohneinheiten im Rahmen des Wohnungspakts Bayern Bundes- und Landesmittel für Baudarlehen in Höhe von rund 2,03 Millionen Euro und einen Zuschuss von 963.500 Euro bewilligt. Ergänzt wird diese Förderung durch ein zinsverbilligtes Darlehen für besonders energieeffiziente Bauweise in Höhe von rund 5,6 Millionen Euro inklusive Tilgungszuschüsse von bis zu 15 %. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 10,2 Millionen Euro.
Der erste Bauabschnitt dieser Quartiersentwicklung im Straubinger Osten mit 24 Wohnungen ist bereits im Bau. Mit den Bauabschnitten zwei und drei kommen in den nächsten zwei Jahren nach und nach 48 weitere Wohnungen hinzu. Insgesamt stehen dann 72 neue, preisgünstige Mietwohnungen zur Verfügung. "Die soziale Stadtentwicklung im Straubinger Osten geht kräftig weiter. Das deutliche Plus an bezahlbaren Wohnraum tut einem dynamischen Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort wie Straubing gut", sagt Regierungspräsident Rainer Haselbeck.
Alle Wohnungen in den viergeschossigen Gebäuden sind barrierefrei mit einem Aufzug erschlossen und damit auch gut für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie Familien geeignet. Es wird ausschließlich Drei-Zimmer-Wohnungen geben mit Größen zwischen 63 und 75 m². Diese Wohnungen eignen sich sowohl für Ehepaare, Familien mit Kindern als auch Alleinerziehende.
In den nächsten 25 Jahren dürfen die Mietwohnungen nur an Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen vermietet werden. Interessenten können einen Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Straubing beantragen. Für die zukünftigen Bewohner besteht die Möglichkeit, einen Mietzuschuss zu erhalten, der sich an ihren finanziellen Möglichkeiten orientiert. Die effektive Mietbelastung reduziert sich so auf eine sozial verträgliche Höhe von 5,40 Euro bzw. 6,40 Euro pro m².
Die Regierung von Niederbayern ist Bewilligungsstelle für die Mietwohnraumförderung. Ziel der Förderung ist es, die Mietbelastung von einkommensschwächeren Haushalten zu reduzieren. Auskunft zur Förderung von Mietwohnraum erteilt die Regierung von Niederbayern. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter http://www.stmb.bayern.de/wohnen/