13.08.2021

Allgemeinverfügung Güterhandel: Bestimmte Gewerbetreibende müssen künftig einen Geldwäschebeauftragten bestellen

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben erhebliche Auswirkungen - sie können nicht nur den Ruf von Unternehmen nachhaltig schädigen, sondern auch erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Die Regierung von Niederbayern hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der bestimmte Unternehmen künftig einen Geldwäschebeauftragten bestellen müssen.

Die Verpflichtung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten ist abhängig von Risikofaktoren wie Tätigkeitsbereich bzw. Struktur des Unternehmens, durch die ein möglicher Missbrauch zur Geldwäsche durch Dritte begünstigt werden könnte. Diese Anordnung betrifft den gewerblichen Handel mit hochwertigen Gütern wie Gold, Silber, Platin, Edelsteinen, Schmuck, Uhren, Kunstgegenständen, Antiquitäten, Kraftfahrzeugen, Schiffen, Motorbooten oder Luftfahrzeugen. Das gilt nur, wenn der Handel mit den oben genannten Gütern zu der Haupttätigkeit des Unternehmens zählt. Weitere Voraussetzungen sind, dass mindestens zehn Mitarbeiter in der Buchhaltung, an der Kasse und im Verkauf tätig sind und das Unternehmen zu einem Risikomanagement verpflichtet ist. Des Weiteren muss sich der Sitz des Unternehmens in Niederbayern oder Oberbayern befinden.

Der Geldwäschebeauftragte ist für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften zuständig. Nach erfolgter Bestellung ist der Geldwäschebeauftragte der zentrale Ansprechpartner für die Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden. Er berichtet der Geschäftsleitung, der er funktionell beigeordnet ist und stellt sicher, dass die einschlägigen Auflagen eingehalten und umgesetzt werden.

Die Regierung von Niederbayern stellt auf ihrer Internetseite Formulare zur Bestellung des/der Geldwäschebeauftragten und einer Stellvertretung zur Verfügung.

Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt der Regierung von Niederbayern Nr. 13 vom 13.08.2021 bekanntgemacht und ist im Internet unter www.regierung.niederbayern.bayern.de abrufbar.