31.08.2021

Kulturfonds Bayern – Antragsfrist für Projekte im Jahr 2022 endet am 30.09.2021

Kulturschaffende und Kommunen, die im Jahr 2022 Zuschüsse aus dem Kulturfonds Bayern bekommen wollen, müssen ihre Anträge bis Ende September 2021 bei der Regierung von Niederbayern einreichen. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Theater, Museen, zeitgenössische Kunst, Musikpflege, Laienmusik, Archive, Bibliotheken, Literatur und internationaler Ideenaustausch.

Damit es Geld vom Staat gibt, muss das Projekt überregionale Bedeutung haben. Das heißt, Veranstaltungen und Vorhaben wie Gemeindefeste, Stadtjubiläen, Ortschroniken und örtliche Laienbühnen sind nicht förderfähig, weil sie als örtliche Kulturpflege Aufgabe der Kommunen sind. Fallen weniger als 10.000 Euro an förderfähigen Gesamtkosten an, gibt es keinen Zuschuss. Für Veranstaltungen, die regelmäßig wiederholt werden, beschränkt sich die Förderung auf eine Anschubfinanzierung im ersten Jahr der Durchführung.

Der Freistaat setzt sich mit dem Kulturfonds Bayern für die wertvolle und vielfältige Kulturlandschaft Niederbayerns ein. Der Kulturfonds wurde 1996 eingerichtet, damit sollen Projekte und Investitionen vor allem in der Fläche Bayerns (die Großstädte München und Nürnberg sind ausdrücklich nicht Fördergebiet) unterstützt werden – als Zeichen dafür, dass Kunst und Kultur ein Teil der bayerischen Identität sind.

Anträge für das Auswahlverfahren 2022 sind bis spätestens 30.09.2021 einzureichen. Per Post an Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut oder per E-Mail an Sylvia.Zierer@reg-nb.bayern.de. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Regierung von Niederbayern, Ansprechpartnerin Sylvia Zierer, Tel. 0871/808-1248. Weitere Hinweise zum Förderverfahren unter http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/1/kommunales_kultur/kulturpflege/index.php