14.12.2021
Geld für Bildungseinrichtungen aus dem Kulturfonds Bayern - Anträge für Zuschüsse für das Schuljahr 2022/2023 bis Ende Januar stellen
Bildungseinrichtungen, die für das Schuljahr 2022/2023 Zuschüsse aus dem Kulturfonds Bayern bekommen wollen, müssen ihre Anträge bis Ende Januar 2022 bei der Regierung von Niederbayern einreichen. Gefördert werden die Bereiche Erwachsenenbildung, kirchliche Bildungsarbeit sowie sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte mit maximal 60 Prozent und Projekte im Bereich Internationaler Ideenaustausch mit maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Unterstützt werden innovative, kreative Projekte, die von überregionaler, zumindest aber überörtlicher Bedeutung sind. Wichtig dabei ist, dass die Teilnehmenden selbst aktiv eingebunden werden. Projekte mit Kindern und Jugendlichen sollen außerhalb des Unterrichts stattfinden. Die Förderung wird als Anschubfinanzierung für höchstens zwei Jahre gewährt. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen dabei mindestens 5.000 Euro betragen. Einzelne Personen und Schulen sind nicht antragsberechtigt.
Der Freistaat setzt sich mit dem Kulturfonds Bayern für die wertvolle und vielfältige Kulturlandschaft Bayerns ein. Um dem kulturellen Leben in allen Landesteilen zusätzliche Impulse zu geben, hat die Bayerische Staatsregierung im Jahr 1996 den Kulturfonds Bayern geschaffen.
Anträge für das Auswahlverfahren 2022/2023 sind bis spätestens 31.01.2022 einzureichen bei: Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Regierung von Niederbayern, Ansprechpartnerin Frau Sedlmayr, Tel. 0871-808-1244. Weitere Hinweise zum Förderverfahren unter
https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/7530/jetzt-antrag-fuer-kreative-projekte-im-bildungsbereich-einreichen.html