04.01.2022
Massenausschreibung der Kehrbezirke in Bayern - Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-innen in der Stadt Straubing
In den meisten bayerischen Kehrbezirken ist zum Jahreswechsel die siebenjährige Bestellungsperiode für die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-innen abgelaufen. Niederbayernweit war das in 97 von 167 Bezirken der Fall, in der Stadt Straubing in vier von sechs. Für diese Kehrbezirke hat die Regierung von Niederbayern im Rahmen eines Massenausschreibungsverfahrens mit Wirkung vom 01.01.2022 die in der nachfolgenden Tabelle genannten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-innen bestellt. Die Bestellung gilt jeweils bis zum 31.12.2028, längstens aber bis zum 67. Geburtstag.
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
- führen die Feuerstättenschau durch und erlassen die Feuerstättenbescheide,
- sind zuständig für die Bauabnahme neuer Feuerstätten und Kamine,
- werden von den Verwaltungsbehörden mit Ersatzvornahmen beauftragt, wenn der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, und
- führen das Kehrbuch.
Kehrbezirk | Name | Vorgänger |
---|---|---|
Straubing II | Holger Frischhut | unverändert |
Straubing III | Jochen Lippl | unverändert |
Straubing IV | Thomas Friedl | unverändert |
Straubing V | Hans Ritt | unverändert |