07.04.2022

St 2090 Tann – (Untertürken) B 20; Planfeststellung für den Ausbau südlich Tann von Abschnitt 120, Station 0,600 bis Abschnitt 100, Station 0,105 im Gebiet der Gemeinde Zeilarn und der Gemeinde Reut, Landkreis Rottal-Inn

Die Staatsstraße 2090 ist eine wichtige Verbindung von Pfarrkirchen in Richtung Süden zur Bundesstraße 20. Sie hat für den südlichen Landkreis Rottal-Inn als Zubringer zur A 94 eine überregionale Verkehrsbedeutung. Das ca. 3,6 km lange Bauvorhaben beginnt nördlich von Gasteig und endet bei Untertürken kurz vor der Einmündung der Staatsstraße in die Bundesstraße 20. Das Vorhaben wird zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität auf diesem Staatsstraßenabschnitt beitragen.

Aufgrund von Einwendungen im Anhörungsverfahren (öffentliche Auslegung 2012 und Erörterungstermin 2018) hat das Staatliche Bauamt Passau, Servicestelle Pfarrkirchen Planänderungen vorgenommen und beantragt. Die Regierung von Niederbayern führt deshalb eine ergänzende öffentliche Anhörung durch. Die Planänderungen beinhalten im Wesentlichen:

  • Im Rahmen der Feintrassierung wurde die Plantrasse in verschiedenen Bereichen verschoben. Damit kann u. a. ein großer Einschnitt (Beeinträchtigung eines Waldgebietes) minimiert, eine Bachverlegung (Bau-km 1+950 bis Bau-km 2+180) vermieden, Beeinträchtigungen im Bereich Wiesmühle / Dornlehen minimiert und die Führung des Geh- und Radweges optimiert werden. Eine Stützmauer wird von Bau-km 1+860 bis Bau-km 1+910 erforderlich.
  • Von Bau-km 1+935 bis Bau-km 2+260 entsteht auf der westlichen Seite ein Einschnitt, so dass zwei Einmündungen von Wegen in die Staatsstraße entfallen. Die mit diesen Wegen erschlossenen Grundstücke werden über das rückwärtige Straßennetz erschlossen.
  • Der geplante Geh- und Radweg soll ergänzt werden (Bau-km 0-065 bis Bau-km 0+226 / Bau-km 0+866 bis Bau-km 1+936) und künftig von Pirach bis zur Untertürkener Straße östlich der St 2090 verlaufen. Eine Stützmauer wird von Bau-km 1+295 bis Bau-km 1+385 notwendig.
  • Die schalltechnische Berechnung wurde unter Zugrundelegung eines Verkehrsgutachtens vom November 2020 neu erstellt.
  • Von Bau-km 1+520 bis 1+695 und von Bau-km 2+810 bis 2+900 ist jeweils ein Lärmschutzwall - als freiwillige Leistung aus Überschussmassen - und bei Bau-km 0+750 eine Auffüllung vorgesehen. Auch die vorgesehenen Flächen für die Baustelleneinrichtung und Lagerungsmöglichkeiten für Baumaterial (Bau-km 0+260 - 0+520) sind in den Planunterlagen dargestellt.
  • Das Entwässerungskonzept wurde zum Teil umgestellt. Ein Regenrückhaltebecken sowie zwei Regenrückhaltegräben sollen angelegt werden und Anpassungen im Bereich des Dornlehener Grabens sind vorgesehen. Außerdem wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Abflusssituation des Tanner Baches im Rahmen eines hydraulischen Gutachtens überprüft; Retentionsraumausgleich ist erforderlich. Zum Ausgleich der Lauflängenverkürzung im Zuge der Bachverlegungen wird ein Altwasserarm angelegt.
  • Um die Verkehrssicherheit für linksabbiegende Fahrzeuge zu erhöhen, ist die Herstellung von zwei Fahrbahnaufweitungen und einer Linksabbiegespur vorgesehen.
  • Die landschaftspflegerische Begleitplanung und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung werden entsprechend der geänderten Planung und auf Basis aktueller Kartierergebnisse angepasst.

Weil neue Betroffenheiten entstehen bzw. weil sich Betroffenheiten ändern wird eine ergänzende öffentliche Anhörung durchgeführt. Die geänderte Planung (Planunterlagen vom 20.05.2011 mit Planänderungen (Deckblättern) vom 01.02.2022) kann bei der Gemeinde Zeilarn und der Gemeinde Reut eingesehen werden. Ort und Zeit der Auslegung werden dort rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Durch die ergänzende öffentliche Auslegung wird den Bürgern und den beteiligten Behörden und Fachstellen Gelegenheit gegeben, sich über die geänderte Planung zu informieren und gegebenenfalls Einwendungen zu den Planänderungen zu erheben bzw. eine Stellungnahme abzugeben. Bei Bedarf findet anschließend ein Erörterungstermin statt.

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© Regierung von Niederbayern

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