27.04.2022

Regierung von Niederbayern leitet für die grundhafte Erneuerung der A 92 zwischen dem Autobahnkreuz Landshut / Essenbach und der Anschlussstelle Dingolfing-Ost das Planfeststellungsverfahren ein

Die Regierung von Niederbayern hat auf Antrag der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern für die grundhafte Erneuerung der A 92 zwischen dem Autobahnkreuz Landshut / Essenbach und der Anschlussstelle Dingolfing Ost das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Das Vorhaben ist Teil eines umfassenden Sanierungskonzeptes der Autobahn A 92.

Die A 92 ist in Deggendorf mit der A 3 verknüpft und hat als weiträumige Verbindung für den Verkehr aus Richtung Oberösterreich / Tschechien mit Zielrichtung München eine große Verkehrsbedeutung. Innerhalb Niederbayerns ist die A 92 von Deggendorf über Dingolfing und Landshut die Hauptverbindung zur Landeshauptstadt und zum Flughafen München. Für das Jahr 2030 wird im Bereich des Planvorhabens ein durchschnittlicher täglicher Verkehr von 40.000 Kfz / 24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 25 % prognostiziert.

Weil die mittlerweile deutlich über 30 Jahre alten Betondecken der Autobahn erhebliche Substanzschäden aufweisen und der Straßenaufbau der stark gestiegenen Verkehrsbelastungen nicht mehr entspricht, sieht die Autobahn GmbH auf gesamter Länge zwischen dem Flughafen München und der Anschlussstelle Dingolfing-Ost die Erneuerung der vorhandenen Betonfahrbahnen durch Asphaltfahrbahnen vor. Die Arbeiten werden abschnittsweise durchgeführt. Teilabschnitte in Oberbayern wurden bereits in den vergangenen Jahren erneuert. Derzeit erfolgt die Sanierung des Teilabschnitts Moosburg/Nord bis Landshut/West.

Im vorliegenden Planfeststellungsabschnitt ist beabsichtigt, die A 92 zwischen dem Anschluss der B 15neu bei Essenbach und der Anschlussstelle Dingolfing Ost von Bau-km 16+875 bis Bau-km 38+322 grundhaft zu erneuern. Der Baubeginn ist östlich des neuen AK Landshut / Essenbach (B 15 n) vorgesehen. Das Bauende liegt rund 600 m westlich der AS Dingolfing Ost. Wegen des hohen Deckenalters und der vorhandenen geringen Deckendicke (22,0 cm) kam es im Straßenverlauf bei hohen Temperaturen vereinzelt zu Hitzeschäden. Im Rahmen der Erneuerung soll der Querschnitt dem heutigen Stand der Technik angepasst werden. Dieser soll von derzeit 10,0 m auf 12,0 m beiderseits erweitert werden, sodass bei späteren Straßenbauarbeiten provisorisch auch vier Fahrstreifen auf eine Richtungsfahrbahn gelegt werden können (sog. 4+0 Verkehrsführung). Die bisherige Linienführung wird nicht verändert. Anzupassen sind auch vier der 20 Querungsbauwerke. Bestehende Überführungen über die A 92 bleiben erhalten. Bei den vier anzupassenden Unterführungen wird der Überbau erneuert. Die Maßnahme beinhaltet auch eine teilweise Erneuerung von Bauwerksteilen. lm Zuge der geplanten Fahrbahnverbreiterung werden fünf Lärmschutzanlagen angepasst. Außerdem ist die Verlegung der Fernmeldeleitung erforderlich. 

Weil der Vorhabenträger für die neue Straßenoberfläche der A 92 einen lärmmindernden Belag verwenden wird, wirkt sich das Planvorhaben mindernd auf die Lärmimmissionswerte aus. Die Beurteilungspegel an der der A 92 benachbarten Bebauung werden sich um bis zu 4 dB(A) verringern.

Die Kosten der Straßenbaumaßnahme werden vollständig von der Bundesrepublik Deutschland getragen.

Die Planunterlagen können in der Gemeinde Adlkofen, der Stadt Dingolfing, dem Markt Essenbach, der Gemeinde Gottfrieding, der Stadt Landshut, den Gemeinden Loiching, Moosthenning, Niederaichbach und Niederviehbach, dem Markt Pilsting, sowie den Gemeinden Postau, Weng und Wörth a. d. Isar eingesehen werden. Ort und Zeit der Auslegung werden dort ortsüblich bekanntgemacht. 

Die Planung kann auch auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern unter www.regierung.niederbayern.bayern.de unter „Service“, „Planfeststellungsverfahren“, „Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren“, „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ eingesehen werden.

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© Regierung von Niederbayern

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