15.07.2022

Waldbrandgefahr: Regierung ordnet Luftbeobachtung für heute bis Samstag, 16.7.2022, sowie für den 18.07. und 19.07.2022 in Niederbayern an

Anhaltende Trockenheit sowie sehr hohe Temperaturen erhöhen die Gefahr eines Waldbrandes. Zur Beobachtung der Situation und zur frühzeitigen Aufklärung von Gefahren hat die Regierung von Niederbayern im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Landshut weitere Beobachtungsflüge für heute bis Samstag, 16.7.2022, sowie für den 18.07. und 19.07.2022 für Niederbayern angeordnet.

Die Wetterentwicklung wird weiterhin täglich beobachtet und aktuell beurteilt.

Die vorbeugende Luftbeobachtung findet in den Nachmittagsstunden zu den höchsten Gefährdungszeiten statt. Die angeordneten Flüge starten von den Stützpunkten Landshut-Ellermühle, Straubing-Wallmühle, Eggenfelden und Vilshofen

Folgende Routen werden geflogen:

Flugroute A

Straubing-Wallmühle - Abensberg - Landshut-Ellermühle - Velden - Aich - Dirnaich - Eggenfelden - Simbach a. Inn - Asenham - Osterhofen - Steinach - Straubing-Wallmühle

Flugroute A 1

Straubing-Wallmühle - Abensberg - Landshut-Ellermühle - Velden - Aich -
Ergoldsbach - Hankofen - Gangkofen - Eggenfelden - Simbach a. Inn -
Asenham - Osterhofen - Steinach - Straubing-Wallmühle

Flugroute A 2

Straubing-Wallmühle - Abensberg - Landshut-Ellermühle - Velden - Aich - Dirnaich - Eggenfelden - Simbach a. Inn - Asenham - Osterhofen -. Hengersberg - Egg - Steinach - Straubing-Wallmühle

Flugroute B 1

Arnbruck-Zellertal - Wiesenfelden - Gotteszell - Regen -
Perlesreut - Vilshofen - Pocking - Salzweg - Untergriesbach
Altreichenau - Mauth - Zwiesel - Arnbruck-Zellertal

Die Anordnung der Regierung wird von den betroffenen Landratsämtern umgesetzt. Sie teilen ausgebildete Luftbeobachter zur Begleitung der Flüge ein. Die Stützpunktleiter der Luftrettungsstaffel Bayern sorgen für die Einteilung der ehrenamtlichen Piloten.

Die Regierung appelliert dringend, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Besondere Warnhinweise gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind: kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern.