02.08.2022
Waldbrandgefahr: Regierung ordnet weitere Luftbeobachtung vom 03.08.2022 bis zum 05.08.2022 in Niederbayern an
Da der Deutsche Wetterdienst (DWD) für diese Woche erneut hohe Temperaturen voraussagt und die Niederschläge der letzten Tage nicht ergiebig genug waren, steigt die Waldbrandgefahr wieder an. Aufgrund dieser Einschätzungen ordnet die Regierung von Niederbayern im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Landshut weitere Beobachtungsflüge von Mittwoch bis Freitag (03.08.2022 - 05.08.2022) für Niederbayern an.
Die Wetterentwicklung für das kommende Wochenende wird von der Regierung weiterhin täglich beobachtet und aktuell beurteilt.
Die vorbeugende Luftbeobachtung findet in den Nachmittagsstunden zu den höchsten Gefährdungszeiten statt. Die angeordneten Flüge starten von den Stützpunkt Arnbruck.
Folgende Routen werden geflogen:
Flugroute A 1
Straubing-Wallmühle - Abensberg - Landshut-Ellermühle - Velden - Aich -
Ergoldsbach - Hankofen - Gangkofen - Eggenfelden - Simbach a. Inn -
Asenham - Osterhofen - Steinach - Straubing-Wallmühle
Flugroute A 2
Straubing-Wallmühle - Abensberg - Landshut-Ellermühle - Velden - Aich - Dirnaich - Eggenfelden - Simbach a. Inn - Asenham - Osterhofen -.
Hengersberg - Egg - Steinach - Straubing-Wallmühle
Flugroute B
Arnbruck-Zellertal - Wiesenfelden - Gotteszell Vilshofen -Pocking - Salzweg - Untergriesbach Altreichenau - Mauth - Zwiesel - Arnbruck-Zellertal
Flugroute B 1
Arnbruck-Zellertal - Wiesenfelden - Gotteszell - Regen - Perlesreut - Vilshofen - Pocking - Salzweg - Untergriesbach Altreichenau - Mauth - Zwiesel - Arnbruck-Zellertal
Die Anordnung der Regierung wird von den betroffenen Landratsämtern umgesetzt. Sie teilen ausgebildete Luftbeobachter zur Begleitung der Flüge ein. Die Stützpunktleiter der Luftrettungsstaffel Bayern sorgen für die Einteilung der ehrenamtlichen Piloten.
Die Regierung appelliert dringend, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Besondere Warnhinweise gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind: kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern.