16.08.2022

Waldbrandgefahr: Regierung ordnet weitere Luftbeobachtung am 17.08.2022 in Niederbayern an

Aufgrund der weiterhin hohen Temperaturen und der zuletzt wenigen regionalen Niederschläge ist die Waldbrandgefahr weiter als hoch einzustufen. Zur Überwachung und zur möglichst frühzeitigen Abwehr von Gefahren hat die Regierung von Niederbayern im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Landshut weitere Beobachtungsflüge für den Mittwoch (17.08.2022) für Niederbayern angeordnet.

Die Wetterentwicklung wird weiterhin täglich beobachtet und aktuell beurteilt.

Die vorbeugende Luftbeobachtung findet in den Nachmittagsstunden zu den höchsten Gefährdungszeiten statt.
Die angeordneten Flüge starten von den Stützpunkten der Flugbereitschaft Niederbayern der Luftrettungstaffel Bayern e.V. hier speziell: Landshut-Ellermühle, Vilshofen und Straubing- Wallmühle


Folgende Routen werden geflogen:

Flugroute A 1

Straubing-Wallmühle - Abensberg - Landshut-Ellermühle - Velden - Aich -
Ergoldsbach - Hankofen - Gangkofen - Eggenfelden - Simbach a. Inn -
Asenham - Osterhofen - Steinach - Straubing-Wallmühle

Flugroute A2

Straubing-Wallmühle - Abensberg - Landshut-Ellermühle - Velden - Aich - Dirnaich - Eggenfelden - Simbach a. Inn - Asenham - Osterhofen - Hengersberg - Schaufling - Egg - Steinach - Straubing-Wallmühle

und

Flugroute B1

Arnbruck-Zellertal - Wiesenfelden - Gotteszell - Regen -
Perlesreut - Vilshofen - Pocking - Salzweg - Untergriesbach
Altreichenau - Mauth - Zwiesel - Arnbruck-Zellertal

Die Anordnung der Regierung wird von den betroffenen Landratsämtern umgesetzt. Sie teilen ausgebildete Luftbeobachter zur Begleitung der Flüge ein. Die Stützpunktleiter der Luftrettungsstaffel Bayern sorgen für die Einteilung der ehrenamtlichen Piloten.

Die Regierung appelliert dringend, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Besondere Warnhinweise gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind: kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern.