02.12.2022

Geld für Bildungseinrichtungen aus dem Kulturfonds Bayern: jetzt Zuschüsse für das Schuljahr 2023/2024 bei der Regierung von Niederbayern beantragen – Frist läuft bis Ende März

Bildungseinrichtungen haben jetzt die Gelegenheit, für das Schuljahr 2023/2024 Zuschüsse aus dem Kulturfonds Bayern bei der Regierung von Niederbayern zu beantragen. Die erforderlichen Unterlagen, die online unter www.regierung.niederbayern.bayern.de zur Verfügung stehen, können bis Ende März 2023 eingereicht werden. Gefördert werden: die Bereiche Erwachsenenbildung, kirchliche Bildungsarbeit sowie sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte mit maximal 60 Prozent. Für Projekte im Bereich „Internationaler Ideenaustausch“ für alle Schularten beträgt der Fördersatz maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Unterstützt werden innovative, kreative Projekte, die von überregionaler, zumindest aber überörtlicher Bedeutung sind. Dieses Schuljahr wurden bereits vier niederbayerische Projekte mit insgesamt knapp 73.000 Euro aus dem bayerischen Kulturfonds gefördert.

„Dies zeigt, welch tolle Ideen – „made in Niederbayern“ – erfolgreich vor Ort umgesetzt werden und ist gleichzeitig Motivation, genau so weiterzumachen! Daran wollen wir auch im kommenden Schuljahr anknüpfen. Es lohnt sich also, sich zu bewerben“, sagt Regierungspräsident Rainer Haselbeck mit Blick auf die Fördersummen und ergänzt: Der Freistaat greife hier nicht nur finanziell unter die Arme; der Kulturfonds sei im Allgemeinen auch Anerkennung für die „großartige kulturelle Bildungsarbeit“, die von den Einrichtungen vor Ort geleistet werde. „Deren Engagement und die beeindruckende Vielfalt an Angeboten bereichern das gesellschaftliche Leben und machen Niederbayern so lebens- und liebenswert!“, betont Haselbeck.

Zu den Antragsregularien: Wichtig dabei ist, dass die Teilnehmenden selbst aktiv eingebunden werden. Projekte mit Kindern und Jugendlichen sollen außerunterrichtlich stattfinden. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und kann als Anschubfinanzierung für höchstens zwei Jahre gewährt werden. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen dabei mindestens 5.000 Euro betragen. Einzelne Personen und Schulen sind nicht antragsberechtigt.

Weitere Informationen rund um das Förderverfahren sowie die erforderlichen Unterlagen gibt es online HIER auf der Internetseite der Regierung. Es wird gebeten, die Anträge, unterschrieben, bis spätestens 31. März 2023 einzureichen: entweder per E-Mail an kulturpflege@reg-nb.bayern.de oder per Post an Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 12 – Kommunale Angelegenheiten, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Interessierte können sich bei Fragen an Andrea Sedlmayr unter Telefon 0871-8081244 wenden.

Ergänzender Hinweis: Noch besteht die Gelegenheit, Anträge für Projekte des laufenden Schuljahres 2022/23 zu stellen; diese müssten jedoch die Eigenschaften „Besonderes und Unvorhersehbares“ erfüllen und dürfen noch nicht begonnen worden sein. Infos hierzu gibt’s ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse oder Telefonnummer.