12.04.2023

Ersatzneubau Höchstspannungsfreileitung: ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung für Teilabschnitt Adlkofen – Matzenhof

Wie bereits bekannt, beabsichtigt die TenneT TSO GmbH als Übertragungsnetzbetreiberin einen Ersatzneubau der Höchstspannungsfreileitung von Altheim nach St. Peter. Für den im Planfeststellungsverfahren befindlichen zweiten Teilabschnitt Adlkofen – Matzenhof wird jetzt eine ergänzende öffentliche Anhörung durchgeführt. Grund sind Planänderungen durch TenneT infolge des ersten Anhörungsverfahrens. Die geänderten Planunterlagen werden demnächst bei den jeweiligen Gemeinden öffentlich ausgelegt und können darüber hinaus bereits auch HIER auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern (Planfeststellungsbehörde) online eingesehen werden.

Für den geplanten Bau der 380-Kilovolt-Freileitung Adlkofen – Matzenhof wird seit Januar 2018 das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Dieser Abschnitt ist einer von drei Teilen des beabsichtigten grenzüberschreitenden Vorhabens der TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) zur Errichtung einer 380-Kilovolt-Höchstspannungsleitung zwischen Altheim (Landkreis Landshut) und St. Peter (Österreich). Der Abschnitt liegt im Gebiet der Landkreise Landshut, Rottal-Inn und Mühldorf am Inn. Aufgrund von Einwendungen im ersten Anhörungsverfahren (2018/2019) hat die TenneT TSO GmbH Planänderungen und -ergänzungen vorgenommen sowie Unterlagen teilweise neu erstellt.
Die Regierung von Niederbayern als Planfeststellungsbehörde führt dazu nun eine ergänzende öffentliche Anhörung durch.

Die geänderten Planunterlagen können in den jeweiligen Rathäusern eingesehen werden: in den Städten Vilsbiburg, Eggenfelden, Neumarkt-Sankt Veit und Simbach am Inn; in den Märkten Geisenhausen, Gangkofen, Massing, Wurmannsquick und Tann (Verwaltungsgemeinschaft (VG) Tann-Reut) sowie in den Gemeinden Adlkofen, Kröning (VG Gerzen), Bodenkirchen, Niedertaufkirchen (VG Rohrbach), Unterdietfurt, Mitterskirchen, Reut (VG Tann-Reut) und Zeilarn.
Da für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch Grundstücke im Markt Pfeffenhausen sowie in den Gemeinden Wurmsham (VG Velden), Mengkofen, Perach (VG Reischach), Bayerbach (VG Ergoldsbach) und Niederaichbach vorgesehen sind, können die Planunterlagen dort ebenfalls eingesehen werden.
Ort und Zeit der Auslegung werden dabei von der jeweiligen Kommune ortsüblich rechtzeitig bekannt gemacht.
Die geänderten Planunterlagen können ab sofort auch hier auf der Internetseite der Regierung unter www.regierung-niederbayern.de/pfv-enwg eingesehen werden.

Durch die ergänzende öffentliche Auslegung wird den Bürgerinnen und Bürgern sowie den beteiligten Behörden und Fachstellen Gelegenheit gegeben, sich über die Planänderung zu informieren und Einwendungen zu erheben beziehungsweise eine Stellungnahme abzugeben. Bei Bedarf findet anschließend eine erneute Erörterung statt; in diesem Fall wird die Regierung den Erörterungstermin im Vorfeld zeitnah ortsüblich bekannt machen.

Die dunkelblau gepunktete Linie im schematischen Übersichtsplan zeigt den zweiten Teilabschnitt Adlkofen – Matzenhof, für den eine ergänzende öffentliche Anhörung durchgeführt wird. Die Unterlagen werden in den jeweiligen Gemeinden zur Einsichtnahme ausgelegt. Quelle Übersichtsplan: TenneT TSO GmbH

Die dunkelblau gepunktete Linie im schematischen Übersichtsplan zeigt den zweiten Teilabschnitt Adlkofen – Matzenhof, für den eine ergänzende öffentliche Anhörung durchgeführt wird. Die Unterlagen werden in den jeweiligen Gemeinden zur Einsichtnahme ausgelegt. Quelle Übersichtsplan: TenneT TSO GmbH