17.04.2023
Stromtrasse St. Peter – Pleinting: Regierung von Niederbayern schließt Raumordnungsverfahren für den geplanten Ersatzneubau ab
Das Raumordnungsverfahren für den Ersatzneubau der Stromleitung von St. Peter am Hart (Österreich) nach Pleinting (Landkreis Passau) ist abgeschlossen. Die Regierung von Niederbayern hat in ihrer Funktion als höhere Landesplanungsbehörde das Vorhaben unter Berücksichtigung mehrerer Maßgaben in der Gesamtschau als raumverträglich beurteilt. Ausgenommen sind die beiden Abschnittsvarianten „Pleinting Ost 2“ und „Aldersbach West 1“: Diese entsprechen nicht den Erfordernissen der Raumordnung. Die Durchführung des Ersatzneubaus wird von der TenneT TSO GmbH als Übertragungsnetzbetreiberin beabsichtigt. Die landesplanerische Beurteilung kann ab sofort HIER online eingesehen werden.
Bei der landesplanerischen Beurteilung handelt es sich um ein Gutachten zur Raumverträglichkeit.
Eine abschließende Entscheidung über das Vorhaben ist damit nicht verbunden; diese ist dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren vorbehalten. Dort erfolgt auch eine Würdigung privatrechtlicher Belange.
Zum Vorhaben
Die Firma TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) beabsichtigt die zwischen Pirach und Pleinting bestehende 220-kV-Leitung nach den Vorgaben des Bundesbedarfsplangesetzes durch eine leistungsstärkere 380-kV-Leitung zu ersetzen. Die bestehende 220-kV-Leitung befindet sich seit den 1950er Jahren in Betrieb. Durch die zunehmende Einspeisung erneuerbarer Energien erreicht die Bestandsleitung regelmäßig die Kapazitätsgrenzen. Um die Versorgungs-, Netz- und Ausfallsicherheit sicherstellen zu können, wird die Erhöhung der Spannungsebene auf 380 kV notwendig.
Der circa 45 Kilometer lange Abschnitt des beabsichtigten Ersatzneubaus umfasst die Verbindung zwischen den Umspannwerken St. Peter am Hart (Österreich) und Pleinting (Landkreis Passau). Die bestehende Leitung soll nach Inbetriebnahme der neuen Höchstspannungsleitung zurückgebaut werden.
Wohnumfeldschutz, Wirtschaft, Natur im Mittelpunkt des Raumordnungsverfahrens
Im Mittelpunkt des Raumordnungsverfahrens stand die Frage, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte – wie beispielsweise Siedlungsstruktur, Wohnumfeldschutz, gewerbliche Wirtschaft, Natur und Landschaft, Wasser und Immissionsschutz sowie Energieversorgung – auswirkt. Hierzu erfolgte durch die Regierung eine umfangreiche Anhörung von Fachbehörden, Kommunen und betroffenen Verbänden sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Raumverträglichkeit des Gesamtvorhabens knüpft die Regierung von Niederbayern nach Abwägung aller betroffenen Belange an eine Reihe von Maßgaben, Prüfaufträge und Hinweise für den weiteren Planungsprozess und das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.
Aus raumordnerischer Sicht leistet der Ersatzneubau der Leitung St. Peter – Pleinting einen wesentlichen Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung in Niederbayern und darüber hinaus. Die Kapazitätserweiterung der Stromleitung ist ein wichtiger Baustein zum Ausbau und zur Übertragung der erneuerbaren Energien, die zunehmend dezentral erzeugt werden.
Gleichzeitig bringt eine Freileitung in der geplanten Größenordnung Belastungen der betroffenen Räume mit sich, wie zum Beispiel eine Veränderung des Landschaftsbildes und in Teilbereichen auch eine Beeinträchtigung des Wohnumfeldes.
Die TenneT war bei der Trassierung bemüht, die Abstände zu den Siedlungen zu erhöhen und die für den vorsorglichen Wohnumfeldschutz im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) als Grundsatz verankerten Regelabstände bestmöglich einzuhalten. Durch die ausgeprägte Streusiedlungsstruktur im Planungsraum lässt sich eine Annäherung der Höchstspannungsleitung an einzelne Wohngebäude im Außenbereich oder an größere Siedlungen aber nicht vollständig vermeiden.
Mit Blick darauf wurden von Seiten der TenneT mehrere Erdkabeloptionen im Trassenverlauf identifiziert, welche in der Gesamtabwägung bis auf die Variante „Pleinting Ost 2“ ebenfalls als raumverträglich beurteilt wurden.
Zusätzlich wird von der Regierung von Niederbayern die Prüfung einer zusätzlichen Erdkabelvariante am Hauptort Bad Birnbach für erforderlich gehalten. Zu prüfen ist, ob eine Erdkabelbauweise technisch möglich ist und damit der Erhalt der Wohnumfeldqualität und Optionen für die zukünftige Siedlungsentwicklung erhalten werden können. Hierbei sind aber auch mögliche negative Auswirkungen der Erdkabelbauweise auf andere Belange zu berücksichtigen.
Vorhaben unter Berücksichtigung von Maßgaben raumverträglich
In der Gesamtschau kommt die Regierung zu dem Ergebnis, dass aus raumordnerischer Sicht die positiven Aspekte die negativ betroffenen Belange überwiegen und die Planung unter der Berücksichtigung von Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung zu bringen ist.
Ausgenommene Abschnittsvarianten
Nur bei den beiden Varianten „Pleinting Ost 2“ und „Aldersbach West 1“ können die raumordnerischen Konflikte – auch durch die Einhaltung von Maßgaben – nicht entscheidend aufgelöst werden.
Bei der Variante „Pleinting Ost 2“ entstehen bei der Ausführung als Freileitung Konflikte mit dem Wohnumfeld und Immissionsschutz, bei einer Erdverkabelung mit Belangen der Wirtschaft; bei der Variante „Aldersbach West 1“ sind naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Aspekte Grund für die Raumunverträglichkeit.
Zur landesplanerischen Beurteilung der Regierung von Niederbayern
Die Übersichtskarte zeigt das Ergebnis des durch die Regierung von Niederbayern abgeschlossenen Raumordnungsverfahrens für den beabsichtigten Ersatzneubau (Vorhabenträgerin Tennet TSO GmbH) der Stromleitung St. Peter – Pleinting. Die blaue Linie zeigt den – unter Berücksichtigung mehrerer Maßgaben – raumverträglich beurteilten Trassenverlauf. Die beiden rot gekennzeichneten Linien zeigen die ausgenommenen Abschnittsvarianten „Pleinting Ost 2“ (oben) und „Aldersbach West 1“ (darunter). Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, Kartographie: Regierung von Niederbayern