24.05.2023

BMW-Werk in Straßkirchen/Irlbach: Regierung von Niederbayern startet Raumordnungsverfahren

Der Planungsverband Straßkirchen/Irlbach hat ein Bauleitplanverfahren für die Errichtung eines Produktionsstandortes für Hochvoltbatterien der BMW Group eingeleitet. Die hierfür erforderlichen Unterlagen wurden am 05.05.2023 an die Regierung von Niederbayern übermittelt und waren hier Grundlage für die Prüfung, ob das Vorhaben in einem Raumordnungsverfahren landesplanerisch zu beurteilen ist. Diese Prüfung ist nun abgeschlossen.

Die Auswirkungen der geplanten Ansiedelung gehen voraussichtlich über die Grenzen der beiden Standortgemeinden hinaus und werden die räumliche Entwicklung in den Landkreisen Straubing-Bogen, Deggendorf und Dingolfing-Landau beeinflussen. Die Regierung von Niederbayern wird daher als höhere Landesplanungsbehörde ein Raumordnungsverfahren nach Art. 26 BayLplG durchführen. Zu prüfen ist dabei insbesondere, wie sich das Vorhaben auf die Entwicklung des Raums unter überörtlichen Aspekten auswirkt. Dazu gehören beispielsweise die Auswirkungen auf die Themenbereiche Wirtschaft, Siedlung, Verkehr sowie Natur und Landschaft. Maßstab der Beurteilung sind insbesondere die einschlägigen Erfordernisse der Raumordnung, die im Bayerischen Landesplanungsgesetz, dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und dem Regionalplan Donau-Wald festgelegt sind.

Für das Raumordnungsverfahren wird die Regierung von Niederbayern unter anderem die im Bauleitplanverfahren eingehenden Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten heranziehen. Da das Bauleitplanverfahren mehrstufig angelegt ist, liegen zum jetzigen Verfahrensschritt noch nicht alle Unterlagen und Fachgutachten vor. Die landesplanerische Beurteilung kann daher erst abschließend erfolgen, wenn alle erforderlichen Informationen vorhanden sind. Dies wird voraussichtlich im Verfahren nach § 4 Abs. 2 bzw. § 3 Abs. 2 BauGB der Fall sein.