01.06.2023
Waldbrandgefahr: Regierung ordnet Luftbeobachtung am 02.06.2023 in Niederbayern an
Aufgrund der warmen Temperaturen und der vorliegenden Trockenheit ist die Waldbrandgefahr hoch einzustufen. Zur Überwachung und zur möglichst frühzeitigen Abwehr von Gefahren hat die Regierung von Niederbayern im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Landshut Beobachtungsflüge für Freitag, 02.06.2023, für Niederbayern angeordnet.
Die Wetterentwicklung wird weiterhin täglich beobachtet und aktuell beurteilt.
Die vorbeugende Luftbeobachtung findet in den Nachmittagsstunden zu den höchsten Gefährdungszeiten statt.
Die angeordneten Flüge starten von den Stützpunkten der Flugbereitschaft Niederbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. hier speziell:
Straubing-Wallmühle, Vilshofen und Arnbruck
Die Routen wurden aufgrund des tagesaktuellen Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes für Niederbayern ausgewählt.
Folgende Routen werden geflogen:
Flugroute A 1
Straubing-Wallmühle – Abensberg – Landshut-Ellermühle - Velden – Aich –
Ergoldsbach – Hankofen – Gangkofen – Eggenfelden – Simbach a. Inn –
Asenham – Osterhofen – Steinach – Straubing-Wallmühle
Flugroute B
Arnbruck-Zellertal – Wiesenfelden – Gotteszell – Vilshofen – Pocking – Salzweg
– Untergriesbach – Altreichenau – Mauth – Zwiesel – Arnbruck-Zellertal
Flugroute B1
Arnbruck-Zellertal – Wiesenfelden – Gotteszell – Regen –
Perlesreut – Vilshofen – Pocking – Salzweg – Untergriesbach
Altreichenau – Mauth – Zwiesel – Arnbruck-Zellertal
Die Anordnung der Regierung wird von den betroffenen Landratsämtern umgesetzt. Sie teilen ausgebildete Luftbeobachter zur Begleitung der Flüge ein. Die Stützpunktleiter der Luftrettungsstaffel Bayern sorgen für die Einteilung der ehrenamtlichen Piloten.
Die Regierung appelliert dringend, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Besondere Warnhinweise gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind: kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern.