16.06.2023

„LaHo“-Sonntage: Ladenöffnung für Nahrungsmittel-Verkauf gestattet Regierung von Niederbayern erlässt Allgemeinverfügung – keine Einzelbewilligung notwendig

In wenigen Wochen beginnt die „Landshuter Hochzeit“. Die originalgetreue Aufführung der historischen Fürstenhochzeit aus dem Jahr 1475 mit circa 2.400 Mitwirkenden wird ab 30. Juni über drei Wochen hinweg wieder Scharen von Besuchern aus aller Welt in die Landshuter Innenstadt locken. Nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit ist mit etwa 700.000 Gästen zu rechnen. Zu den Veranstaltungshöhepunkten zählt auch der an den vier Festsonntagen stattfindende Hochzeitszug durch Alt- und Neustadt. War schon die Menge verzehrter Speisen bei der „echten“ Hochzeit im 15. Jahrhundert legendär, so ist auch beim gegenwärtigen Festspiel die Verköstigung der großen Besuchermenge eine Herausforderung.

Damit aufgrund des außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens eine ausreichende Verpflegung an den vier Festsonntagen (2., 9., 16. und 23. Juli) gewährleistet werden kann, dürfen – wie bei den früheren Aufführungen – in der Innenstadt ausnahmsweise auch an den Sonntagen von 10 bis 17 Uhr Nahrungsmittel zum alsbaldigen Verzehr verkauft werden. Die Regierung von Niederbayern hat in enger Abstimmung mit der Stadt Landshut und nach Abwägung mit den Interessen der betroffenen Arbeitnehmer eine entsprechende ladenschlussrechtliche Ausnahme gewährt – und zwar per Allgemeinverfügung, mit der auch ein einfaches Procedere ohne eine Vielzahl von Einzelbewilligungen einhergeht:

Die Allgemeinverfügung schließt alle Ladengeschäfte in der Innenstadt ein, die sich im Einzugsbereich der Festveranstaltungen befinden. Betroffene Ladenbesitzer müssen somit nichts weiter veranlassen. Eine Übersicht des räumlichen Geltungsbereiches und die ausführliche Allgemeinverfügung sind HIER unter www.regierung.niederbayern.bayern.de/amtsblatt (Nr. 10) zu finden.

Die Allgemeinverfügung regelt nicht den Verkauf von Zubehörartikeln. Hier gilt: Der Verkauf von Artikeln, die im engen sachlichen, zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der „Landshuter Hochzeit 1475“ stehen, ist an den vier Sonntagen ohne Weiteres erlaubt. An erster Stelle sind hier charakteristische Andenken wie Buchskränzchen zu nennen. Zur Unterstützung gibt das Ordnungsamt der Stadt Landshut zur Information der Ladenbesitzer ein detailliertes Merkblatt heraus und steht den Unternehmern auch im Vorfeld beratend zur Verfügung. Das Merkblatt ist auch online unter www.landshut.de/laholadenschluss zu finden.

Planungssicherheit für Ladenbesitzer: An den vier Festsonntagen der „Landshuter Hochzeit“ dürfen Läden in der Innenstadt zum Verkauf von Nahrungsmitteln von 10 bis 17 Uhr öffnen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Regierung von Niederbayern in Abstimmung mit der Stadt Landshut erlassen – betroffene Ladenbesitzer müssen daher nichts weiter veranlassen. Die Grafik zeigt den in Rot eingefassten räumlichen Geltungsbereich.

Planungssicherheit für Ladenbesitzer: An den vier Festsonntagen der „Landshuter Hochzeit“ dürfen Läden in der Innenstadt zum Verkauf von Nahrungsmitteln von 10 bis 17 Uhr öffnen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Regierung von Niederbayern in Abstimmung mit der Stadt Landshut erlassen – betroffene Ladenbesitzer müssen daher nichts weiter veranlassen. Die Grafik zeigt den in Rot eingefassten räumlichen Geltungsbereich.