11.08.2023

Landtags- und Bezirkswahlen: jeweils 11 Parteien und 174 Bewerber im Wahlkreis Niederbayern - Wahlkreisausschuss unter Leitung von Regierungspräsident Rainer Haselbeck beschließt Zulassung eingereichter Wahlvorschläge – vorläufige Bewerberlisten online

Am 8. Oktober finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Parteien und Wählergruppen in den sieben Wahlkreisen (Regierungsbezirke) konnten bis 27. Juli, 18 Uhr, (Einreichungsfrist gemäß dem Landeswahlgesetz) Wahlvorschläge einreichen.

Zum Wahlkreis Niederbayern: Unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Rainer Haselbeck entschied der Wahlkreisausschuss Niederbayern am Freitag, 11. August, über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge. Die in öffentlicher Sitzung einstimmig beschlossenen, vorläufigen Listen – sowohl für die Landtags- als auch Bezirkswahl – umfassen jeweils 11 Parteien und jeweils 174 Bewerber. Drei Parteien konnten nicht zugelassen werden. Die Listen stehen nachfolgend zur Einsicht zur Verfügung.

Regierungspräsident Rainer Haselbeck: „Bayern ist ein Volksstaat. Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen kund. So steht es in der Bayerischen Verfassung. Ich wünsche mir, dass die Menschen in Niederbayern in großer Zahl und mit hoher Verantwortung von ihrem so wichtigen demokratischen Recht Gebrauch machen.“

Regierungspräsident Rainer Haselbeck, der den Wahlkreisausschuss in seiner Funktion als Wahlkreisleiter des Wahlkreises Niederbayern einberufen hat, leitete die Sitzung. Neben ihm gehören dem Wahlkreisausschuss sechs Beisitzer an, die von den Parteien unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses bei der vergangenen Landtagswahl benannt wurden.
Zur Sitzung geladen waren außerdem die Beauftragten der Parteien, die zur Landtags- oder Bezirkswahl einen Wahlvorschlag eingereicht hatten.
Geprüft wurden unter anderem die demokratisch korrekte Aufstellung der Kandidaten, die fristgerechte Vorlage der vorgeschriebenen Unterlagen und die Wählbarkeit der im Wahlvorschlag enthaltenen Bewerber.
Der Wahlkreisausschuss ist bei seiner Entscheidung streng an die gesetzlichen Vorgaben (des Landeswahlgesetzes sowie der Landeswahlordnung) gebunden. Ein Ermessensspielraum steht ihm nicht zu.

Wahlvorschläge von elf Parteien zugelassen – drei zurückgewiesen
Der Wahlkreisausschuss schloss sich dem Ergebnis der von der Regierung von Niederbayern durchgeführten Vorprüfung der Wahlvorschläge an.
Ursprünglich haben insgesamt 14 Parteien für den Bayerischen Landtag und 13 Parteien für den Bezirkstag Wahlkreisvorschläge abgegeben. Zugelassen wurden jedoch jeweils Vorschläge von elf Parteien.
Demnach konnten drei Parteien nicht zugelassen werden: die Partei „PIRATEN“, da sie ihre Beteiligung an beiden Wahlen beim Landeswahlleiter am Bayerischen Landesamt für Statistik nicht fristgerecht angezeigt hat. In der Folge hatte der Landeswahlausschuss der Partei kein Wahlvorschlagsrecht zugesprochen.
Zudem: die „Tierschutzpartei“ (Landtag, Bezirkstag) und „Volt“ (Landtag), da keine beziehungsweise zu wenig der erforderlichen Unterstützungsunterschriften eingereicht wurden.

Wahlvorschläge folgender elf Parteien
Bei den übrigen elf Wahlkreisvorschlägen sah der Wahlkreisausschuss keinen Anlass zu Beanstandungen.

Zur Landtagswahl im Wahlkreis Niederbayern beschloss der Ausschuss einstimmig die Zulassung der Wahlvorschläge folgender elf Parteien:
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), FREIE WÄHLER Bayern (FREIE WÄHLER), Alternative für Deutschland (AfD), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Freie Demokratische Partei (FDP), DIE LINKE (DIE LINKE), Bayernpartei (BP), Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³) und Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis).

Ebenso beschloss der Wahlkreisausschuss zur Wahl des Bezirkstags einstimmig die Zulassung der Wahlkreisvorschläge folgender elf Parteien:
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), FREIE WÄHLER Bayern (FREIE WÄHLER), Alternative für Deutschland (AfD), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Freie Demokratische Partei (FDP), DIE LINKE (DIE LINKE), Bayernpartei (BP), Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³) und Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis).

Listen noch unter Vorbehalt
Die nachfolgenden Listen enthalten – getrennt für die Landtags- und die Bezirkswahl – die Bewerber der Wahlkreisvorschläge der Parteien in der Reihenfolge ihres Listenplatzes. Soweit Bewerber in einem Stimmkreis zugleich als Direktkandidaten auftreten, ist dies jeweils in Klammern vermerkt. Die Listen stehen noch unter Vorbehalt, da gegen die Entscheidung des Wahlkreisausschusses bis zum 14. August Beschwerde eingelegt werden kann, über die ein beim Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gebildeter Beschwerdeausschuss spätestens am 17. August zu entscheiden hätte. Endgültig sind die Bewerberlisten erst mit der amtlichen Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger.

Erst- und Zweitstimme: circa 3,9 Millionen Stimmzettel für Wahlen in Niederbayern
Die Zahl der Stimmberechtigten liegt in Niederbayern bei circa 931.600.
Auf Grundlage der vom Wahlkreisausschuss zugelassenen Wahlvorschläge wird die Regierung von Niederbayern in den nächsten Tagen den Druck der für beide Wahlen in Niederbayern insgesamt notwendigen circa 3,9 Millionen Stimmzettel veranlassen. Sowohl bei der Landtags- als auch bei der Bezirkswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen: eine zur Wahl eines Stimmkreisabgeordneten („Erststimme“) und eine zur Wahl eines Wahlkreisabgeordneten („Zweitstimme“).
Bei insgesamt neun Stimmkreisen, die der Wahlkreis Niederbayern umfasst (201 Deggendorf, 202 Dingolfing, 203 Kelheim, 204 Landshut, 205 Passau-Ost, 206 Passau-West, 207 Regen, Freyung-Grafenau, 208 Rottal-Inn und 209 Straubing), ergeben sich somit insgesamt 36 verschiedene Stimmzettelvarianten.
Die sogenannten großen und kleinen Stimmzettel (Stimmzettel zur Erststimme im kleineren Format, Stimmzettel zur Zweitstimme im größeren Format) werden für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen bis spätestens 4. September an die Kreisverwaltungsbehörden ausgeliefert.

Umfangreiche Informationen mit Rechtsgrundlagen, Karten, Statistiken zu früheren Wahlen und weitere Wahltermine stehen online auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Statistik unter www.wahlen.bayern.de zur Verfügung. Wissenswertes rund um die Landtags- und Bezirkswahlen beispielsweise zu Wahlorganen und -vorschlägen, zur Stimmabgabe, den Aufgaben des Landtags und der Bezirkstage oder zur Sitzverteilung gibt es auch unter www.deinewahl.bayern.de.
 

Zu den vorläufigen Bewerberlisten