08.11.2023
Regierung und Bezirk stellen Verwaltungsverbund neu auf / Enge Zusammenarbeit für Niederbayern wird fortgesetzt
Die Regierung von Niederbayern und der Bezirk Niederbayern stellen ihren Verwaltungsverbund neu auf. Dieser sieht seit 1978 neben einer personellen Unterstützung des Bezirks durch die Regierung auch die Überlassung von Liegenschaften vor. So kann der Bezirk bisher mit dem Forstkammergebäude und der Gestütsvilla zwei staatliche Gebäude nutzen, die zum Ensemble der Regierung gehören. Dieses ursprünglich bayernweite Modell wird in dieser Form nur noch in Niederbayern praktiziert. Regierungspräsident Rainer Haselbeck und Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich sind in sehr konstruktiven und vertrauensvollen Gesprächen übereingekommen, die Gebäudeüberlassung wie in den anderen Regierungsbezirken zu beenden. Hintergrund ist insbesondere der gestiegene Raumbedarf der Regierung von Niederbayern. Konkret betroffen sind die Dienstgebäude der Hauptverwaltung des Bezirks an der Maximilianstraße sowie an der Gestütstraße in Landshut. Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich hat die Fraktionsvorsitzenden im Bezirkstag und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert. Als nächster Schritt wird gemeinsam ein Zeitplan zur Umsetzung erarbeitet.
Regierungspräsident Rainer Haselbeck: „Die Regierung ist die höhere staatliche Ebene in Niederbayern, der Bezirk ist die höhere kommunale Ebene. Es ist für die weitere positive Gestaltung unserer Heimat überaus wichtig, dass Staat und Kommunen eng zusammenarbeiten. Das werden wir auch künftig tun.“
Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich: „Wir sind dem Freistaat Bayern und der Regierung von Niederbayern dankbar, dass wir in einer bald 45 Jahre bestehenden Zusammenarbeit auf kompetente personelle Unterstützung bauen können. All diese Jahre konnten wir darüber hinaus auch Verwaltungsgebäude kostenlos nutzen. Dass dies in einem noch festzulegenden Zeitplan beendet werden muss, ist schade aber für mich völlig nachvollziehbar. Die vertrauensvolle, enge Zusammenarbeit wird natürlich unverändert fortgesetzt werden.“