22.12.2023
Geld für Bildungseinrichtungen aus dem Kulturfonds Bayern Jetzt Zuschüsse bei der Regierung von Niederbayern beantragen – Frist läuft bis 1. März
Der Kulturfonds im Bereich Bildung startet in die neue Förderrunde 2024/2025: Antragsteller, wie etwa Bildungseinrichtungen und Vereine, haben jetzt die Gelegenheit, für ihre Projekte Zuschüsse bei der Regierung von Niederbayern zu beantragen. Die erforderlichen Unterlagen können bis 1. März 2024 eingereicht werden. Die Förderung hat das Ziel, Bildungsprojekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und erwachsene Laien zu unterstützen, beispielweise aus den Bereichen Musik, Literatur, Theater, Gaming, Film und Design. Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent, in besonderen Fällen bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Bis zu 50.000 Euro Zuschuss pro Projekt sind möglich.
„Gleich fünf Projekte aus Niederbayern haben in diesem Jahr vom Kulturfonds des Freistaates profitiert. Das ist sehr erfreulich“, sagt Regierungspräsident Rainer Haselbeck – vor allem mit Blick auf die beachtliche Förderhöhe: Die niederbayerischen Projekte seien insgesamt mit über 182.000 Euro unterstützt worden, so Haselbeck, der die Zuwendung zugleich als Bestätigung für die herausragende Bildungsarbeit der Projektträger und deren innovative Ideen wertete. Der Regierungspräsident betonte: „Kulturelle Bildung hat viele Facetten und ist in besonderem Maße identitätsfördernd. Die DNA Niederbayerns ist geprägt von einer vielseitigen Kultur, die gerade im Wirken der Kultur- und Kreativwirtschaft zum Ausdruck kommt. Deren Leistung bereichert das gesellschaftliche Leben und hat wesentlichen Anteil daran, dass die Kultur – als eine der wichtigsten Lebensadern – in der gesamten Region pulsiert.“ Weiter ermunterte der Regierungspräsident dazu, sich mit einem Projekt zu bewerben: Der Kulturfonds, ergänzte er, sei „eine lohnende Chance, die unbedingt genutzt werden sollte“.
Zu den Antragsregularien: Unterstützt werden innovative, kreative Projekte, die von überregionaler, zumindest aber überörtlicher Bedeutung sind. Wichtig dabei ist, dass die Teilnehmenden selbst aktiv eingebunden werden. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und kann als Anschubfinanzierung für höchstens zwei Jahre gewährt werden. Einzelne Personen und Schulen sind nicht antragsberechtigt.
Ab dem Förderjahr 2024/2025 gelten folgende neue Regelungen, die auch online auf der Internetseite des Bayerischen Kultusministeriums unter www.km.bayern.de/kulturfonds-bildung nachgelesen werden können:
- Der Basisfördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei einzelne Projekte pro Jahr (Schuljahr) mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden können.
- Im Bereich „Internationaler Ideenaustausch“ beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent, wenn eine Förderung des Projekts aus EU-Mitteln nicht möglich ist.
- Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten müssen mindestens bei 5.000 Euro liegen. Dies gilt nicht für Projekte im Raum mit besonderem Handlungsbedarf, hier können die Kosten unter 5.000 Euro liegen und der Fördersatz kann bis zu 80 Prozent betragen.
- Projekte unter Beteiligung von Schulen müssen außerunterrichtlich stattfinden und mindestens drei Schulen einbinden.
Weitere Informationen rund um das Förderverfahren sowie die erforderlichen Unterlagen gibt es hier auf der Internetseite der Regierung unter www.regierung.niederbayern.bayern.de (Startseite, untenstehendes Menü „im Fokus“, Reiter „Kulturfonds – Förderung kultureller Bildungseinrichtungen“). Es wird gebeten, die Anträge, unterschrieben, bis spätestens 1. März 2024 einzureichen: entweder per E-Mail an kulturpflege@reg-nb.bayern.de oder per Post an Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 12 – Kommunale Angelegenheiten, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Interessierte können sich bei Fragen an Andrea Sedlmayr unter Telefon 0871-8081244 wenden.