09.01.2024

BMW-Werk in Straßkirchen/Irlbach: Regierung von Niederbayern schließt Raumordnungsverfahren ab - Beurteilung grundsätzlich positiv

Der Planungsverband Straßkirchen/Irlbach beabsichtigt, auf einem gut 130 Hektar großen Gelände die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Produktionsstandortes für Hochvoltbatterien der BMW Group zu schaffen. In mehreren Bauabschnitten sollen dort alle Einrichtungen verwirklicht werden, die für die Produktion von rund 580.000 Hochvoltbatterien/Jahr notwendig sind.

Die Regierung von Niederbayern hat als zuständige höhere Landesplanungsbehörde die vorliegenden Planunterlagen und die Stellungnahmen der im Bauleitplanverfahren beteiligten Kommunen, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ausgewertet.

Das Ergebnis: Die Regierung beurteilt das Vorhaben grundsätzlich positiv.

Insbesondere die Sicherung beziehungsweise die Neuschaffung von rund 3.200 Arbeitsplätzen im Endausbau ist dabei für die positive Gesamtabwägung entscheidend. Regierungspräsident Haselbeck hierzu: „BMW ist der größte Arbeitgeber in der Region und daher für die Wirtschaftskraft Niederbayerns von herausragender Bedeutung. Die Produktion von Hochvoltbatterien ist eine wesentliche Komponente, damit die Automobilindustrie in Niederbayern auch zukünftig eine tragende Säule bleiben und den Transformationsprozess hin zur Elektrifizierung erfolgreich gestalten kann. Von dem Werk profitieren nicht nur die beiden Standortgemeinden, sondern unsere ganze Heimatregion.“

Dennoch hält es die Regierung von Niederbayern für geboten, dass mehrere Maßgaben umgesetzt und Hinweise berücksichtigt werden. Hier geht es in erster Linie darum, das Vorhaben möglichst raum- und umweltverträglich zu gestalten. Um den Funktionsverlust der wertvollen Ackerböden auszugleichen, ist es beispielsweise notwendig, ein Bodenschutzkonzept zu erstellen, den Oberboden zu sichern und zur Verbesserung der Ertragsfähigkeit oder weiterer Bodenfunktionen an anderen Standorten zu nutzen. Zur Reduzierung des Flächenverbrauchs hält die Regierung auch die Errichtung von Parkhäusern für Mitarbeiterparkplätze für angezeigt. Darüber hinaus ist es notwendig, dass noch offene Fragen, wie beispielsweise die langfristige Wasserversorgung des Geländes, geklärt und Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz rechtzeitig umgesetzt werden. Zudem sind Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.

Die Landesplanerische Beurteilung kann nachfolgend eingesehen werden: