14.03.2024

Ortsumgehung Pocking: ergänzende öffentliche Anhörung

Für das laufende Planfeststellungsverfahren „Ortsumgehung Pocking“ hat die Stadt Pocking Planänderungen vorgenommen. Die Regierung von Niederbayern als zuständige Planfeststellungsbehörde führt dazu eine ergänzende öffentliche Anhörung durch. Die Planunterlagen können ab sofort HIER eingesehen werden. Zusätzlich werden die Pläne in den jeweiligen Rathäusern der beteiligten Kommunen öffentlich ausgelegt: in der Stadt Pocking, im Markt Rotthalmünster, in der Gemeinde Tettenweis und in der Stadt Bad Griesbach im Rottal. Ort und Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gegeben.

Durch die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung in den betroffenen Kommunen wird den Bürgern und beteiligten Fachstellen Gelegenheit gegeben, sich über die geänderte Planung zu informieren und Einwendungen zu erheben beziehungsweise eine Stellungnahme abzugeben. Nicht ortsansässige Betroffene erhalten von der Gemeindeverwaltung eine schriftliche Mitteilung über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Bei Bedarf findet anschließend ein Erörterungstermin statt.

Gesamtmaßnahme umfasst B 388 südöstlich von Tettenweis bis zur B 12 südwestlich von Pocking
Die Staatsstraße 2117 verbindet im Bereich Pocking die Bundesstraßen 388 und 12. Richtung Norden stellt sie gemeinsam mit der Staatsstraße 2119 die Verbindung zur Bundesstraße 8 bei Vilshofen her, Richtung Süden führt sie nach Würding.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Straßenbauvorhaben „Ortsumgehung Pocking und Neubau der Rottbrücke bei Aumühle im Zuge der Staatsstraße 2117“ konnte der Ausbau bei Aumühle mit Neubau der Rottbrücke per Teilplanfeststellungsbeschluss mittlerweile baulich umgesetzt werden. Für den Bereich der Westumfahrung Pocking hat die Stadt Pocking als Vorhabenträgerin aufgrund von Einwendungen im ersten Anhörungsverfahren Planänderungen vorgenommen. Die geänderten Planunterlagen werden in Form einer ergänzenden Anhörung öffentlich ausgelegt.

Ortsumfahrung Pocking – Westumfahrung etwa dreieinhalb Kilometer lang
Die im Prognosejahr 2035 mit bis zu 3.500 Fahrzeugen pro Tag belastete Ortsumgehung Pocking beginnt südöstlich von Aumühle. Dort wird sie mit der von der B 12 kommenden, bestehenden Staatsstraße 2117, der künftigen Gemeindeverbindungsstraße in Richtung Pocking („alte“ St 2117), der Gemeindeverbindungsstraße nach Aumühle und einem öffentlichen Feld- und Waldweg in Form eines Kreisverkehrsplatzes verknüpft. Im weiteren Verlauf ist die Ortsumgehung nach Südwesten in Richtung Berg trassiert und überquert hier die Bahnlinie Passau – Neumarkt St. Veit sowie die Kreisstraße PA 64 mittels eines Brückenbauwerkes mit einer lichten Weite von 48 Metern. Die Kreisstraße und das zwischen Berg und Pocking liegende Gewerbegebiet werden dort mit der Plantrasse verbunden. Weiterführend Richtung Süden wird die Gemeindeverbindungsstraße bei Zell mit einem Kreisverkehrsplatz an die Plantrasse angebunden.
Die Westumfahrung Pocking verläuft dann weiter Richtung Süden bis zur B 12, wo sie mit einem Kreisverkehrsplatz mit der Bundesstraße verknüpft wird. Die Baulänge der Westumfahrung beträgt in etwa dreieinhalb Kilometer.

Mehr Verkehrssicherheit und Entlastung
Mit dem Vorhaben soll die Verkehrssicherheit und -qualität auf diesem Staatsstraßenabschnitt erhöht und Pocking vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Die Planunterlagen sehen eine befestigte Fahrbahnbreite von siebeneinhalb Metern vor. Neben dem vorgenannten Bauwerk über die Bahn sowie die Kreisstraße PA 64 sind zwei Ingenieurbauwerke mit einer lichten Weite von vier Metern als Flutöffnungen in Form von Rahmenbauwerken und eine Radwegunterführung bei Zell geplant. Das anfallende Oberflächenwasser wird breitflächig beziehungsweise über Mulden versickert; das nachgeordnete Wegenetz wird den neuen Verhältnissen angepasst.
Die mit dem Ausbau verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden durch landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Außerdem sind Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen vorgesehen.

Wesentliche Planänderungen
Die wesentlichen Planänderungen gegenüber der bereits ausgelegten Planfassung beinhalten den Kreisverkehrsplatz am Bauanfang und die neuen beziehungsweise angepassten Flutdurchlässe zwischen Aumühle und Berg. Weitere Änderungen sind: ein Linksabbiegestreifen und eine Querungshilfe auf der PA 64 am Knotenpunkt mit der Verbindungsrampe zur Plantrasse, ein öffentlicher Feld- und Waldweg bei Berg, der Kreisverkehrsplatz sowie eine Radwegunterführung bei Zell und auch der Kreisverkehrsplatz mit der Bundesstraße 12. Darüber hinaus wurden die schalltechnische Berechnung auf Grundlage eines Verkehrsgutachtens neu erstellt und die Wasserspiegelberechnung der Rott aktualisiert. Die landschaftspflegerische Begleitplanung wurde angepasst und die artenschutzrechtliche Prüfung fortgeschrieben. Neben einer Ergänzung eines Umweltverträglichkeitsprüfungsberichts wurden die Bestandsunterlagen aktualisiert und die Planunterlagen um eine Untersuchung „Luftschadstoffe“ und einen Fachbeitrag „Wasserrahmenrichtlinie“ ergänzt.

Einsichtnahme online und vor Ort
Die Planunterlagen können ab sofort HIER eingesehen werden.
Außerdem werden die Planungen zusätzlich in der Stadt Pocking und aufgrund der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen auch im Markt Rotthalmünster, in der Gemeinde Tettenweis und in der Stadt Bad Griesbach im Rottal öffentlich ausgelegt.

 

Zur geplanten Ortsumgehung Pocking werden geänderte Planunterlagen ausgelegt, die online und demnächst vor Ort in der Stadt Pocking, im Markt Rotthalmünster sowie in der Gemeinde Tettenweis und in der Stadt Bad Griesbach im Rottal zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Das Foto zeigt eine Skizze mit dem Trassenverlauf. Skizze: Stadt Pocking

Zur geplanten Ortsumgehung Pocking werden geänderte Planunterlagen ausgelegt, die online und demnächst vor Ort in der Stadt Pocking, im Markt Rotthalmünster sowie in der Gemeinde Tettenweis und in der Stadt Bad Griesbach im Rottal zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Skizze: Stadt Pocking