25.06.2024
Regierung von Niederbayern leitet das Planfeststellungsverfahren für den ersten Bauabschnitt des Ausbaus der B 533 zwischen Grafenau und Hohenau ein
Die Regierung von Niederbayern hat für den Ausbau der B 533 zwischen Grafenau und Hohenau – erster Bauabschnitt – auf Antrag des Freistaates Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Passau, die Planfeststellung eingeleitet. Durch das Vorhaben soll die Trasse an die aktuellen technischen Richtlinien angepasst und die Streckenführung verstetigt werden. Zudem wird die Ortschaft Saldenau durch eine Verlagerung der Bundesstraße vom Durchfahrtsverkehr entlastet werden.
Die B 533 verläuft von der Anschlussstelle Hengersberg an der Autobahn A 3 über Innernzell, hat dann einen Gleichlauf mit der B 85 und führt weiter über Grafenau nach Freyung, wo sie in die B 12 einmündet. Die B 533 ist für die Mittelzentren Freyung und Grafenau eine wichtige Anbindung an die A3.
Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität ist jetzt in einem ersten Bauabschnitt der Ausbau der B 533 zwischen Kapfham und Hohenau mit einer Ortsumgehung von Saldenau geplant.
Der beantragte Bauabschnitt beginnt östlich von Kapfham und verläuft circa 1,3 Kilometer weitgehend entlang der bestehenden Trasse. Im Bereich der östlichen Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Hötzelsberg wird die bestehende Linkskurve vergrößert und aufgeweitet. Die neue Einmündung mit Linksabbiegespur wird mit der Zufahrt nach Kramersbrunn zusammengefasst. In der Weiterführung wird der Ortsteil Saldenau im Süden umgangen. Dazu wird die Bundesstraße aus dem Ort heraus verlegt. Im Trassenabschnitt der Ortsumfahrung von Saldenau wird die Geländesenke mit einer Brücke überquert. Die Erschließung von Saldenau erfolgt über die dann abzustufende Bundesstraße. Hiernach geht die Bundesstraße wieder auf die Bestandstrasse über.
Das nachgeordnete Wegenetz und auch Leitungen von Ver- und Entsorgungsunternehmen werden den neuen Verhältnissen angepasst.
Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild werden mit den geplanten landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen.
Einsichtnahme online
Im Rahmen der Digitalisierung bei Planfeststellungsverfahren für Bundesfernstraßen werden die Planunterlagen zukünftig nicht mehr in Papierform bei den betroffenen Gemeinden ausgelegt, sondern auf der Internetseite der Regierung unter www.regierung.niederbayern.bayern.de/service/planfeststellungsverfahren unter den Rubriken „Service“, „Planfeststellungsverfahren“, „Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren“, „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ veröffentlicht. Dort können die Unterlagen dann eingesehen werden.
Bürgerinnen und Bürgern sowie den beteiligten Fachstellen wird dadurch Gelegenheit gegeben, sich über die Planung zu informieren und Einwendungen zu erheben beziehungsweise eine Stellungnahme abzugeben. Geschehen kann dies elektronisch mittels eines Online-Formulars oder per Post. Bei Bedarf kann anschließend ein Erörterungstermin stattfinden.
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den ersten Bauabschnitt des Ausbaus der B 533 zwischen Grafenau und Hohenau.