29.07.2024
Kulturfonds „Kunst“: neue Förderrunde gestartet / Jetzt Zuschüsse bei der Regierung von Niederbayern beantragen – Frist läuft bis 1. Oktober
Der Kulturfonds Bayern im Bereich Kunst ist in eine neue Förderrunde gestartet: Kulturakteure, auch Kommunen, haben die Gelegenheit, für ihre Projekte Zuschüsse bei der Regierung von Niederbayern zu beantragen. Dies ist digital unter www.regierung.niederbayern.bayern.de/kulturfonds möglich. Die Frist läuft bis 1. Oktober. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Theater, Museen, zeitgenössische Kunst, Musik, Archive, Bibliotheken, Literatur und internationaler Ideenaustausch. Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, die mindestens 10.000 Euro betragen müssen.
„Nutzen Sie die Chance, von der neuen Förderrunde zu profitieren“, ermuntert Regierungspräsident Rainer Haselbeck alle Kulturakteure, vor allem mit Blick auf die zuletzt vom Freistaat zur Verfügung gestellte Fördersumme aus dem Kulturfonds. In dessen Rahmen wurde die niederbayerische Kunst- und Kulturszene wieder besonders bedacht: Aus dem Fördertopf, der fünf Millionen Euro für Projekte in ganz Bayern umfasste, gingen rund 700.000 Euro nach Niederbayern. „Es lohnt sich also, sich für die neue Antragsrunde zu bewerben. Jedes Projekt ist ein Gewinn und bereichert unsere Region auf vielfache Weise“, unterstreicht Haselbeck und betont: „Niederbayern schätzt und ist stolz auf die Kultur. Die Fülle und Vielfalt an Kulturschätzen, die unsere Heimat zu bieten hat und so lebenswert macht, spiegelt die starke Leistung der vielen engagierten Kulturakteure wieder. Sie bringen mit ihrer bedeutenden Arbeit und den vielfältigen Kunstformen buchstäblich Farbe in unser Leben.“ Die finanzielle Unterstützung des Freistaats bezeichnete der Regierungspräsident als „wertschätzendes Signal, das zudem den hohen Stellenwert der Kultur in Bayern zum Ausdruck bringt“.
Zum Kulturfonds und zu den Antragsregularien: Unterstützt werden können kulturelle Investitionen und Projekte, die von überregionaler, zumindest aber von überörtlicher Bedeutung sind. Wichtig: Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen und das Projekt darf noch nicht begonnen haben. Die Förderung, die bei maximal 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten liegt, erfolgt in Form von Zuschüssen.
Weitere Informationen rund um das Förderverfahren sowie die erforderlichen Unterlagen gibt es hier unter www.regierung.niederbayern.bayern.de/kulturfonds.
Interessierte können sich bei Fragen an Andrea Sedlmayr vom Sachgebiet „Kommunale Angelegenheiten“ unter Telefon 0871-8081244 wenden.
Infos zum Kulturfonds gibt es auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unter www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds/kunst-und-kultur.html.