23.01.2025
Geld für Bildungsprojekte aus dem Kulturfonds Bayern - Jetzt Zuschüsse bei der Regierung von Niederbayern beantragen – Frist läuft bis 1. März
Der Kulturfonds im Bereich Bildung startet in die neue Förderrunde 2025/2026: Antragsteller, wie etwa Vereine und Fördervereine von Schulen, haben jetzt die Gelegenheit, für ihre Projekte Zuschüsse bei der Regierung von Niederbayern zu beantragen. Die erforderlichen Unterlagen, die online unter www.km.bayern.de/kulturfonds-bildung zur Verfügung stehen, können bis 1. März 2025 eingereicht werden. Die Förderung hat das Ziel, Bildungsprojekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und erwachsene Laien zu unterstützen, beispielweise aus den Bereichen Kunst, Musik, Literatur, Theater, Gaming, Film, Architektur, Design und Mediengestaltung. Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent, in besonderen Fällen bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Bis zu 50.000 Euro Zuschuss pro Projekt sind möglich.
Regierungspräsident Rainer Haselbeck zeigte sich erfreut darüber, dass im vergangenen Jahr fünf Projekte aus Niederbayern mit über 117.000 Euro unterstützt werden konnten. „Gerade in diesen herausfordernden Zeiten brauchen wir kulturelle Bildungsprojekte, die eine Plattform bieten, sich mit wichtigen und aktuellen gesellschaftlichen Themen auseinanderzusetzen.“ Genau das ermögliche der Kulturfonds Bayern und deswegen hoffe er, dass viele Bewerbungen eingehen werden.
Zu den Antragsregularien: Unterstützt werden innovative, kreative Projekte, die von überregionaler, zumindest aber überörtlicher Bedeutung sind. Wichtig dabei ist, dass die Teilnehmenden selbst aktiv eingebunden werden. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und kann als Anschubfinanzierung für höchstens zwei Jahre gewährt werden.
Einen Antrag stellen können zum Beispiel eingetragene Vereine, Fördervereine von Schulen, Anstalten, Stiftungen oder kommunale Träger mit Sitz in Bayern. Auch eine gUG oder gGmbH ist antragsberechtigt. Einzelne Personen und Schulen sind nicht antragsberechtigt.
Der Basisfördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei einzelne Projekte pro Jahr (Schuljahr) mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden können.
Im Bereich „Internationaler Ideenaustausch“ beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent, wenn eine Förderung des Projekts aus EU-Mitteln nicht möglich ist.
Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten müssen mindestens bei 5.000 Euro liegen. Dies gilt nicht für Projekte im Raum mit besonderem Handlungsbedarf, hier können die Kosten unter 5.000 Euro liegen und der Fördersatz kann bis zu 80 Prozent betragen.
Projekte unter Beteiligung von Schulen müssen außerhalb des Regelunterrichts stattfinden und mindestens drei Schulen einbinden.
Weitere Informationen rund um das Förderverfahren sowie die erforderlichen Unterlagen gibt es online auf der Internetseite des Bayerischen Kultusministeriums unter www.km.bayern.de/kulturfonds-bildung. Es wird gebeten, die Anträge, unterschrieben, bis spätestens 1. März 2025 einzureichen: entweder per E-Mail an kulturpflege@reg-nb.bayern.de oder per Post an Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 12 – Kommunale Angelegenheiten, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Interessierte können sich bei Fragen an Andrea Sedlmayr unter Telefon 0871-808 1244 wenden.