05.11.2025

Planfeststellungsbeschluss: Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Neustadt an der Donau genehmigt

Die Regierung von Niederbayern hat den Plan der Bayernwerk Netz GmbH (Vorhabenträgerin) für den Ersatzneubau der 110-kV-Leitung Neustadt an der Donau (Leitungsnummer B63C) genehmigt. 

Die bestehende zweieinhalb Kilometer lange 110-kV-Freileitung verbindet das Umspannwerk Neustadt an der Donau mit der 110-kV-Leitung Ingolstadt – Sittling (Leitungsnummer B63). Die Leitung verläuft im Landkreis Kelheim sowie in einem kurzen Abschnitt im Landkreis Eichstätt. Die Bayernwerk Netz GmbH plant einen Ersatzneubau, in dessen Rahmen die bestehenden sieben Masten an ihren bisherigen Standorten ersetzt werden.
Im Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Niederbayern die Stellungnahmen und Einwendungen von Behörden und Kommunen sowie anderen Versorgungsträgern geprüft, abgewogen und soweit möglich berücksichtigt. Nach einer umfangreichen Prüfung der für den Leitungsbau maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften und der betroffenen öffentlichen Belange ist die Regierung zu dem Ergebnis gekommen, dass das Leitungsbauvorhaben unter diversen Auflagen zugelassen wird. Lediglich die für einzelne Baumaßnahmen erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse sind noch nicht entscheidungsreif. Diese werden erteilt und öffentlich bekannt gemacht, sobald die Voraussetzungen vorliegen. 

Der Planfeststellungsbeschluss kann ab Samstag, 8. November, auf der Internetseite der Regierung unter www.regierung.niederbayern.bayern.de/pfv-neustadt_a.d.donau eingesehen werden. 

 

Das Leitungsbauvorhaben für den etwa zweieinhalb Kilometer langen Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Neustadt an der Donau wurde genehmigt.
© openstreetmap.org - Mitwirkende, Bayernwerk Netz GmbH

Das Leitungsbauvorhaben für den etwa zweieinhalb Kilometer langen Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Neustadt an der Donau wurde genehmigt.