25.03.2026
Walzfrist im Landkreis Freyung-Grafenau verlängert: Grünlandflächen dürfen bis 8. April gewalzt werden - In Wiesenbrütergebieten gilt Walzverbot unverändert
Im Landkreis Freyung-Grafenau wird die Walzfrist für Grünlandflächen um eine Woche verlängert: Wegen der anhaltend hohen Bodenfeuchten ist das Walzen dort ausnahmsweise noch bis einschließlich 8. April zulässig. Davor galt heuer der 1. April als Stichtag. Unverändert hingegen bleibt das Walzverbot für Wiesenbrütergebiete, das bereits seit dem 15. März gilt. Die Änderung für den Landkreis erfolgt per Allgemeinverfügung der Regierung von Niederbayern und wird am kommenden Freitag, 27. März, in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht.
Zum Hintergrund: Grundsätzlich ist das Walzen von Wiesen und Weiden gemäß des Bayerischen Naturschutzgesetzes zum Schutz von Wiesenbrütern nach dem 15. März (bis zur ersten Mahd) verboten. Lassen Witterungs- oder Bodenverhältnisse das Walzen vor dem 15. März allerdings nicht zu, sind gebietsbezogene Ausnahmen möglich. Vor diesem Hintergrund hatte die Regierung von Niederbayern bereits am 12. März durch Allgemeinverfügung die Walzfrist verlängert und das Walzen bis einschließlich 1. April niederbayernweit gestattet.
Die jetzige Entscheidung zur Fristverlängerung im Landkreis Freyung-Grafenau basiert auch hier erneut auf der Grundlage der fachlichen Stellungnahmen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) für die jeweiligen Regionen und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU).
Die aktuelle Allgemeinverfügung der Regierung kann ab Freitag, 27. März, online unter www.regierung.niederbayern.bayern.de/amtsblatt eingesehen werden.
Die von der Fristverschiebung ausgenommenen Wiesenbrütergebiete sind online über das „FIN-Web“-Portal auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt unter http://fisnatur.bayern.de/webgis abrufbar.
Landwirte finden Informationen zu den Wiesenbrütergebieten auch im „integrierten Bayerischen Landwirtschaftlichen Informations-System“ (iBALIS) der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung.
Warum ist Walzen notwendig?
Das Walzen von Grünland zu Beginn des Frühjahrs dient dazu, dass der Boden sich nach dem Winterfrost rückverfestigen kann und die Durchwurzelung angeregt wird. Der Boden darf dabei weder zu nass noch zu trocken sein (Feuchtegehalt nicht über 80 Prozent der nutzbaren Feldkapazität). Die Gräser sollten sich im Stadium des Wiederergrünens befinden. Aufgrund der klimatischen Verhältnisse ist in Niederbayern das Walzen oft erst nach dem 15. März möglich. Die verfügbare Zeitspanne mit optimalen Bedingungen dauert meist nur wenige Tage.
