20.05.2026
380 kV-Leitung Burghausen – Simbach am Inn: Raumverträglichkeitsprüfung für Stromtrasse startet
Um die zuverlässige Stromversorgung der Unternehmen im Chemiedreieck sicherzustellen, plant der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH als Vorhabenträger den Neubau einer 380 kV-Höchstspannungsleitung zwischen dem oberbayerischen Burghausen (Landkreis Altötting) und dem niederbayerischen Simbach am Inn (Landkreis Rottal-Inn). Neben dem Leitungsbau umfasst das bezirksübergreifende Vorhaben auch den Neubau von je einem Umspannwerk im Raum Burghausen und im Raum Simbach. Für das Vorhaben hat die Regierung von Oberbayern als verfahrensführende Behörde nun die Raumverträglichkeitsprüfung eingeleitet.
Mit der Maßnahme will TenneT den laut Netzentwicklungsplan erforderlichen Ringschluss im Übertragungsnetz von Zeilarn über Burghausen nach Simbach schaffen. Die neue Stromtrasse soll demnach etwa 15 Kilometer lang werden, für die beiden geplanten Umspannwerke ist eine Fläche von jeweils rund 28 Hektar veranschlagt. Nach den Planungen von TenneT soll die Leitung noch vor 2035 in Betrieb genommen werden.
Gegenstand des Verfahrens sind verschiedene Planungsvarianten, die der Netzbetreiber für die künftigen Trassenkorridore, die Standorträume der neuen Umspannwerke sowie die Leitungsführung zu den Umspannwerken eingebracht hat. Die nun eingeleitete Raumverträglichkeitsprüfung soll im Vorfeld des späteren Zulassungsverfahrens beurteilen, ob und welche der Varianten den im Landesentwicklungsplan und in den Regionalplänen festgelegten Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Als höhere Landesplanungsbehörde prüft die Regierung von Oberbayern unter überörtlichen Gesichtspunkten, wie sich die Maßnahme auf die zukünftige Raumentwicklung, insbesondere die Wirtschafts-, Siedlungs-, Infra- und Freiraumstruktur auswirkt. Ziel ist es, frühzeitig etwaige Nutzungskonflikte zu erkennen und bei Bedarf entsprechende Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Ergebnis des Verfahrens wird die sogenannte landesplanerische Beurteilung sein, ein fachbehördliches Gutachten zur Raumverträglichkeit. Als Gutachten hat diese keine unmittelbare genehmigende oder ablehnende rechtliche Wirkung. Eine rechtsverbindliche Entscheidung über ein bestimmtes Vorhaben ist einem späteren Planfeststellungsverfahren vorbehalten.
Im Zuge der Raumverträglichkeitsprüfung erhalten nun die betroffenen Kommunen, Fachbehörden, Verbände und die Öffentlichkeit die Möglichkeit, bis einschließlich 1. Juli 2026 Stellung zu den Planungen zu nehmen. Dazu können die Projektunterlagen ab sofort auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de abgerufen werden. Darüber hinaus werden sie in Papierform in allen vom Vorhaben betroffenen Gemeinden und in den Landratsämtern Altötting und Rottal-Inn für einen Monat öffentlich ausgelegt; Einzelheiten zu Zeit und Ort der Auslegung geben die Gemeinden und Landratsämter ortsüblich bekannt.
