19.01.2021

63 Millionen für geförderte Mietwohnungen im Jahr 2020 für Niederbayern

Die Förderung von bezahlbaren Mietwohnungen befindet sich auf Rekordkurs: 63 Millionen Euro Fördermittel von Bund, Land und der Landesbodenkreditanstalt konnte die Regierung von Niederbayern im vergangenen Jahr für neue Mietwohnungen zusagen. Das sind 9,3 Millionen mehr als im Vorjahr. 386 Mietwohnungen werden damit neu geschaffen: 40 Prozent mehr als 2019.

Angesichts dieser positiven Jahresbilanz trotz Corona-Krise zeigte sich Regierungspräsident Rainer Haselbeck sehr erfreut: "Die vergangenen Monate in der Corona-Krise und der aktuelle Lockdown führen uns deutlich vor Augen, wie wichtig lebenswerter Wohnraum ist. Und gerade auch Arbeitskräfte in systemrelevanten Berufen gehören nicht unbedingt zu den Spitzenverdienern". Nicht nur in den größeren Städten brauche es geförderte Mietwohnungen: Der Großteil, 214 Wohnungen, entstehe in niederbayerischen Städten und Gemeinden mit zehn- bis zwanzigtausend Einwohnern. Aber auch in den kleineren Kommunen werden insgesamt 34 geförderte Wohnungen neu geschaffen.

Hohe Qualität zum kleinen Preis für - fast - jeden Geldbeutel   das ist das Ziel der Förderung. Einziehen kann beispielsweise ein Rentnerehepaar mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 43.200 Euro. Oder eine dreiköpfige Familie mit bis zu 66.000 Euro Jahresbruttoeinkommen. Denn geförderter Wohnraum soll der Mitte der Gesellschaft zugutekommen. Die neuen Wohnungen sind alle barrierefrei und haben Terrassen oder Balkone.

Kommunales Wohnungsbauprogramm

Seit 2016 gibt es für Städte und Gemeinden ein Förderprogramm zur Schaffung eigener, kommunaler Wohnungen. Auch 2020 war die Nachfrage groß: 155 neue Wohnungen entstehen durch Neu- oder Umbau von Gebäuden in sechs niederbayerischen Kommunen. Dafür nehmen sie zehn Millionen Euro als Zuschüsse und 5,8 Millionen Euro als Darlehen in Anspruch und lösen damit Investitionen in Höhe von knapp 32,7 Millionen Euro aus.

Neu- und Umbau von Mietwohnungen

Im Rahmen der klassischen staatlichen Wohnraumförderung wurden für 231 Wohnungen Darlehen und Zuschüsse in Höhe von 47,2 Millionen Euro bewilligt. Damit werden Investitionen in Höhe von 57,4 Millionen Euro angestoßen. Dieses Förderprogramm steht auch im Jahr 2021 Wohnungsbaugenossenschaften, städtische Wohnungsbaugesellschaften, kirchliche Institutionen, aber auch privaten und anderen Investoren wieder offen.

Ein gelungenes Beispiel für geförderten Wohnungsbau im Landkreis Freyung-Grafenau wurde in der Stadt Grafenau fertiggestellt.
Das Mehrfamilienhaus mit sechs preisgünstigen Wohnungen in der Heinrichstraße wurde mit Mitteln der einkommensorientierten Förderung (EOF) unterstützt. Die vier Zwei-Zimmer-Wohnungen und zwei Vier-Zimmer-Wohnungen sind barrierefrei geplant und durch die Hanglage überwiegend schwellenlos erreichbar. Die unteren Geschosse sind aus Ziegel und das Obergeschoss aus Holz errichtet. Durch diese Ressourcen-schonende Hybridbauweise in Kombination mit der klimafreundlichen Versorgung durch Nahwärme ist ein beispielhaft nachhaltiges Gebäude im KfW-Energieeffizienzhausstandard 55 entstanden. Gerade im ländlichen Raum kann mit derartigen Konzepten das vorhandene Wohnraumangebot sinnvoll ergänzt werden und auch für Bürger mit geringem Einkommen attraktiver Wohnraum geschaffen werden.

Mehrfamilienhaus mit sechs preisgünstigen Wohnungen in der Heinrichstraße.
© Johanna Stoewer, Regierung von Niederbayern

Mehrfamilienhaus mit sechs preisgünstigen Wohnungen in der Heinrichstraße.

Auch 2020 konnte die Regierung von Niederbayern eine weitere Förderzusage für den Bau von Mietwohnungen im Landkreis Freyung-Grafenau erteilen: Die Gemeinde Mauth baut derzeit die ehemalige Jugendherberge um und saniert das Gebäude grundlegend. Es entstehen dort nun elf seniorengerechte Wohnungen mit großzügigen Gemeinschaftsflächen.
Durch dieses Projekt wird eine Gesamtinvestition von circa 2,3 Millionen Euro angestoßen.

Ziel der Förderungen ist es, die Mietbelastung von einkommensschwächeren Haushalten zu reduzieren. Die Regierung von Niederbayern ist Bewilligungsstelle für die Mietwohnraumförderung. Sie erteilt Auskunft zur Förderung von Mietwohnraum. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter http://www.stmb.bayern.de/wohnen/