23.02.2021
Regierung von Niederbayern leitet für den Ausbau der Bundesstraße 20 bei Simbach das Planfeststellungsverfahren ein
Die Regierung von Niederbayern hat auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Landshut für den Ausbau der B 20 im Bereich Simbach bei Landau das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Das Vorhaben ist Teil eines umfassenden Konzepts zum abschnittsweisen dreistreifigen Ausbau (Betriebsform 2+1) der Bundesstraße südlich der A 92. Zusätzlich zu den bereits hergestellten Zusatzfahrstreifen in den Bereichen Landau a. d. Isar, Mettenhausen, Malgersdorf sowie zum planfestgestellten, aber noch nicht gebauten Abschnitt bei Haunersdorf, sollen auf der B 20 weitere Streckenabschnitte mit sicheren Überholmöglichkeiten geschaffen werden.
Die Bundesstraße 20 führt von der B 12/A 94 westlich Simbach a. Inn über Eggenfelden (B 388) zur A 92 (Landau a. d. Isar) sowie A 3 (Straubing) und weiter über Cham zum Grenzübergang Furth im Wald. Sie hat eine herausgehobene überregionale Verkehrsbedeutung und ist in Niederbayern im Bereich der Landkreise Rottal-Inn und Dingolfing-Landau eine wichtige Verteilerschiene für den Nord-Süd-Verkehr mit Zubringerfunktion zur A 92. Für das Jahr 2030 wird im Bereich des Planvorhabens ein durchschnittlicher werktäglicher Verkehr (DTVw) von bis zu 11.500 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 19,1 % prognostiziert.
Die hohe Verkehrsbelastung und der überdurchschnittliche Schwerverkehrsanteil haben zur Folge, dass trotz gestreckter Linienführung auf der B 20 kaum Überholmöglichkeiten bestehen und nur eine verminderte Reisegeschwindigkeit möglich ist. Der dadurch entstehende "Überholdruck" führt zu einem deutlich höheren Unfallrisiko. Um das Verkehrsaufkommen sicher abwickeln zu können und die Verkehrsqualität zu verbessern, plant das Staatliche Bauamt Landshut den Anbau einer dritten Fahrspur an die B 20 im Bereich Simbach bei Landau. Wegen der vorhandenen Bebauung in Simbach ist der Anbau an der Westseite der Bundesstraße geplant. Es soll künftig ein 1,4 km langer Überholstreifen in Richtung Landau a. d. Isar und ein 1,2 km langer Überholstreifen in Richtung Eggenfelden zur Verfügung stehen.
Mit dem Planvorhaben soll auch der bestehende Straßenoberbau verstärkt und im gesamten Planfeststellungsbereich ein lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut werden.
Ferner wird die Anschlussstelle Simbach (B 20/St 2112) um einen Anschlussast mit Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen ergänzt bzw. zu einem teilplanfreien Knotenpunkt erweitert und die Brücke der B 20 über die St 2112 durch einen Neubau ersetzt.
Zwei weitere Bauwerke über einen Feld- und Waldweg sowie den Simbach müssen im Zuge der Maßnahme angepasst werden. Ab dem Bauende der Verbreiterungsstrecke der B 20 wird ein öffentlicher Feld- und Waldweg in Richtung Haunersdorf bis zu einem bereits bestehenden Parallelweg in der Nähe von Kugl hergestellt. Außerdem wird bei Baukilometer 3+100 mit einem neuen Brückenbauwerk eine zusätzliche Querungsmöglichkeit über die B 20 für den nachgeordneten Verkehr geschaffen.
Sämtliche Planunterlagen können online auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern unter www.regierung-niederbayern.de unter "Aufgabenbereiche", "Planung und Bau", "Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht", "Planfeststellung Straßen und Bahnen", "Neue Planfeststellungsverfahren", eingesehen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte von dieser Möglichkeit weitmöglich Gebrauch gemacht werden.
Unabhängig davon können die Planunterlagen aber auch im Markt Simbach und im Markt Eichendorf in Papier eingesehen werden. Ort und Zeit der Auslegung werden dort ortsüblich bekanntgemacht. Aufgrund der Corona-Pandemie ist für die dortige Einsichtnahme eine telefonische Terminvereinbarung notwendig und es ist ein den geltenden infektionsschutzrechtlichen Regelungen entsprechender Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Durch die öffentliche Auslegung wird den Bürgern und den beteiligten Fachstellen Gelegenheit gegeben, sich über die Planung zu informieren und Einwendungen zu erheben bzw. eine Stellungnahme abzugeben. Bei Bedarf findet anschließend ein Erörterungstermin statt.
Ausbau der Bundesstraße 20