Vorranggebiete für Windenergieanlagen – Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut – 2. Beteiligungsverfahren

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Landshut hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2025 in Weihmichl die Einleitung des zweiten Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut durch die Neufassung des Kapitels B VI Energie und Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft beschlossen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Planunterlagen gemäß Art. 16 BayLplG ins Internet eingestellt und öffentlich ausgelegt. Die Auslegung findet vom 10.11.2025 bis zum 30.12.2025 statt.
Schriftliche oder elektronische Äußerungen zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist gegenüber dem Regionalen Planungsverband Landshut, Postfach, 84023 Landshut, E-Mail: region@landshut.org möglich. Stellungnahmen können nach Art. 16 Abs. Satz 3 BayLplG nur zu den Änderungen gegenüber dem ersten Beteiligungsverfahren abgegeben werden.
Die Unterlagen der laufenden Fortschreibung des Regionalplans Landshut liegen während der Auslegung beim Regionalen Planungsverband Landshut (Gestütstr. 10, 84028 Landshut) vormittags und an der Regierung von Niederbayern (Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Gartengebäude, Zimmer E 07 während der allgemeinen Besuchszeiten der Regierung zur Einsichtnahme aus.
Die Unterlagen können ab dem 10. November 2025 ebenfalls in den Landratsämtern Dingolfing-Landau, Kelheim, Landshut und Rottal-Inn sowie bei der Stadt Landshut eingesehen werden.
Der Fortschreibungsentwurf für die Änderung des Regionalplans Landshut (RP 13) kann auch unter folgenden Seiten heruntergeladen werden:
Regionaler Planungsverband Landshut
Regierung von Niederbayern (ab 10.11.2025)
