Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung Deponie Spitzlberg

Der Landkreis Landshut betreibt ca. 6 Kilometer nördlich der Stadt Landshut in einer ehemaligen Sand- bzw. Kiesgrube die Reststoffdeponie Spitzlberg. Das Areal der Deponie erstreckt sich in Ost-West-Richtung auf ca. 450 m, in Nord-Süd-Richtung auf ca. 250 m und umfasst eine Grundfläche von rund 8,35 ha. Die derzeit bestehende Deponie ist in drei Bauabschnitte (BA I - III) eingeteilt.
Der Landkreis Landshut hat am 29.04.2025 bei der Regierung von Niederbayern die Erweiterung der Deponie Spitzlberg um den Bauabschnitt IV Richtung Süden (DK-I-Deponie) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die geplante Erweiterungsfläche der Deponie (BA IV) liegt außerhalb der bereits planfestgestellten Grenzen der bestehenden Deponie Spitzlberg. Aus diesem Grund ist gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die abfallrechtliche Genehmigung der geplanten Erweiterung der Deponie Spitzlberg ein Planfeststellungsverfahren nach §§ 72ff. VwVfG durchzuführen. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist gem. Art. 25 Abs. 1 Satz 1 BayAbfG die Regierung von Niederbayern.

Relevante Unterlagen zum Vorhaben finden sie unter https://www.uvp-verbund.de.