Übersichtsplan aus den Planunterlagen
© Regierung von Niederbayern

Planfeststellungsverfahren für die geplante Kraftwerksanschlussleitung von Haiming nach Simbach am Inn

Mit Schreiben vom 10.08.2012 beantragte die OMV Kraftwerk Haiming GmbH die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die geplante 380-kV-Höchstspannungsleitung vom geplanten Gaskraftwerk in Haiming bis zum Umspannwerk in Simbach am Inn.
Die Stromleitung soll eine Länge von 16,5 km haben und das geplante OMV-Gas-Kombikraftwerk an das deutsche Höchstspannungsnetz anschließen. Die Leitung hat ihren Anfang am geplanten OMV-Gas-Kombikraftwerk und soll zunächst in einem Schwenk nach Norden in den Daxenthaler Forst geführt werden. Von dort soll die Leitung zwischen Haarbach und Leichspoint geführt werden und nördlich von Winklham den Inn queren. Von dort soll die Leitung südlich von Seibersdorf zwischen dem Inn und der B12 geführt werden. Bei Kirchdorf am Inn führt die Trasse über die B12 und soll entlang der B12 ins Umspannwerk Simbach am Inn münden. Insgesamt sollen 54 Maste die zwei Stromkreise der 380–kV–Ebene aufnehmen. Um zu einer Entlastung des Raumes beizutragen, soll eine bestehende 110–kV–Freileitung der E.ON Netz GmbH auf das Gestänge der OMV aufgelegt werden, sodass die 110–kV–Freileitung auf einer Länge von 16 km abgebaut werden kann. Bei der Innquerung soll zum Schutz der Vögel vor Drahtanflug zusätzlich eine bestehende 20–kV–Freileitung der Bayernwerk AG aufgenommen werden. In diesem Bereich sollen alle Leitungssysteme auf einer Ebene über den Inn geführt werden.

Vom 17.09.2012 bis 16.10.2012 wurden die Unterlagen in den Gemeinden Simbach am Inn, Kirchdorf am Inn, Haiming und Burghausen ausgelegt, sodass betroffene Bürger Einwendungen erheben konnten. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange sowie Vereinigungen um Stellungnahmen gebeten. Diese wurden in den Erörterungsterminen vom 11. bis 14. März 2013 diskutiert. Auf Grundlage der Einwendungen und der Diskussion am Erörterungstermin wurde seitens der OMV zugesagt, in bestimmten Bereichen eine Verschiebung von Masten und der Trassenführung zu untersuchen, um eine Planung mit möglichst hoher Akzeptanz bei den Grundstückseigentümer und der Bevölkerung zu erreichen. Diese sogenannte 1. Tektur liegt nun vor.
Sämtliche Antragsunterlagen vom August 2012, auf die sich die 1. Tektur auswirkt, wurden überarbeitet, um die Auswirkungen der Änderung darzustellen und zu bewerten. Die Änderungen der Planung werden in den davon betroffenen Gemeinden Kirchdorf am Inn und Simbach am Inn ab 14.08.2013 öffentlich ergänzend ausgelegt. Jeder betroffene Bürger kann die Planfeststellungsunterlagen bei der Heimatgemeinde einsehen und Einwendungen, nunmehr gegen die Änderungen, erheben.

Da die geplante Leitung auch in einem kürzeren Stück im Regierungsbezirk Oberbayern liegt, führte neben der Regierung von Niederbayern auch die Regierung von Oberbayern in den Gemeinden Haiming und Burghausen ein Anhörungsverfahren durch. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Technologie hat bestimmt, dass die Regierung von Niederbayern als federführende Behörde den Planfeststellungsbeschluss erlassen soll.

Vorgehensweise

Wenn Sie sich einen Überblick über das Vorhaben verschaffen wollen, empfiehlt es sich, mit dem Erläuterungsbericht zu beginnen. Hier ist das Vorhaben in verständlicher Sprache dargestellt und erläutert. Um herauszufinden, wo die Leitung genau verläuft, sollte man zunächst auf dem Übersichtsplan die jeweilige Blattschnittnummer heraussuchen. Mit dieser Nummer kann man dann den richtigen Detailplan finden.


Planfeststellungsunterlagen

Geänderte Planung (1. Tektur)

Band 6

Band 7

Weitere Informationen