B 299, Neustadt a. d. Donau - Landshut; Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Weihmichl

Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Weihmichl von Abschnitt 2220 Station 0,700 bis Abschnitt 2160 Station 2,400, im Gebiet der Gemeinden Weihmichl und Furth sowie des Marktes Altdorf, Landkreis Landshut;
Planfeststellung nach §§ 17 ff. FStrG i.V.m. Art. 72 ff. BayVwVfG
- Anhörungsverfahren -

Die Regierung von Niederbayern hat den Gemeinden Weihmichl und Furth sowie dem Markt Altdorf mit Schreiben vom 8.10.2018 die Planunterlagen für das Straßenbauvorhaben zur öffentlichen Auslegung zugeleitet. Die Planunterlagen können dort einen Monat lang eingesehen werden. Zeit und Ort der Auslegung werden von den Gemeinden Weihmichl und Furth sowie vom Markt Altdorf vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Hinweis: Rechtlich maßgebend sind die bei den Gemeinden Weihmichl und Furth sowie im Markt Altdorf zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegten Unterlagen.
Bekanntmachung der Gemeinde Furth (pdf, 1,56 MB)
Bekanntmachung des Marktes Altdorf (pdf, 1,54 MB)
Bekanntmachung der Gemeinde Weihmichl (pdf, 1,57 MB)
 

Planunterlagen

Inhaltsverzeichnis (pdf, 31 kB)

 

Teil A - Vorhabensbeschreibung

01 Erläuterungsbericht

Teil B - Planteil

02 Übersichtskarte

03 Übersichtslageplan

04 Übersichtshöhenplan

05 Lageplan

06 Höhenplan

07 Lageplan der Immissionsschutzmaßnahmen

08 Lageplan der Entwässerungsmaßnahmen

09 Landschaftspflegerische Maßnahmen

10 Grunderwerb

11 Regelungsverzeichnis

12 Widmung/Umstufung/Einziehung

Teil C - Untersuchungen, weitere Pläne, Skizzen

14 Straßenquerschnitt

16 Sonstige Pläne

17 Immissionstechnische Untersuchungen

18 Wassertechnische Untersuchungen

19 Umweltfachliche Untersuchungen