Abschluss des Raumordnungsverfahrens für die 380-kV-Freileitung von Altheim nach Adlkofen
Die Regierung von Niederbayern hat das vereinfachte Raumordnungsverfahren für die 380-kV-Freileitung von Altheim nach Adlkofen abgeschlossen. Der Bau der Stromleitung kann unter Berücksichtigung von Maßgaben positiv beurteilt werden.
Das vereinfachte Raumordnungsverfahren für die Freileitung wurde notwendig, weil die Tennet TSO GmbH den Neubau einer 380-kV-Leitung von Altheim bei Landshut bis Matzenhof bei Simbach a. Inn als Ersatz für die bestehende 220-kV-Leitung plant. Parallel erfolgte auch die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens. Der erste ca. 6,8 km lange Teilabschnitt des Gesamtvorhabens ist der Abschnitt zwischen Altheim und Adlkofen. Die geplante Leitung ist auch im Bundesbedarfsplan enthalten.
Im Vorfeld des Raumordnungsverfahrens wurden verschiedene Trassenkorridore im Untersuchungsraum geprüft. Als Ergebnis dieser Voruntersuchungen wurde eine Vorzugsvariante sowie einer Untervariante in das Verfahren eingebracht.
Die Regierung von Niederbayern hörte im Raumordnungsverfahren rund 40 Fachstellen und Träger öffentlicher Belange an. Zudem wurde eine Vielzahl von Stellungnahmen ausgewertet, welche im Rahmen der Öffentlichkeitseinbeziehung eingingen.
Im Zuge des Verfahrens waren vor allem die Belange des Immissions- und Naturschutzes mit denen der Energieversorgung abzuwägen. Dabei stellte die Regierung fest, dass die geplante Leitung die gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung einhalten kann. Somit entspricht die geplante 380-kV-Leitung zwischen Altheim und Adlkofen in den Varianten A1 und A1c den Erfordernissen der Raumordnung (vgl. Karte in der landesplanerische Beurteilung). Der Variante A1c sollte jedoch der Vorzug gegeben werden, weil im letzten Abschnitt ein Abrücken von Wohnhäusern möglich ist, ohne dass dabei negative Auswirkungen auf andere Belange zu befürchten sind.
Landesplanerische Beurteilung (pdf, 1,3 MB)
Zusammenfassung der Stellungnahmen (pdf, 37 KB)