Kartenausschnitt im Maßstab 1:250000: Westbayernring: Abschnitt mit Varianten für die Raumverträglichkeitsprüfung
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Raumverträglichkeitsprüfung für den Ersatz- und Parallelneubau der 380-kV-Leitung Raitersaich-West – Sittling

Am 29.09.2025 hat die Regierung von Oberbayern die Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für den Ersatz- und Parallelneubau der 380-kV-Leitung Raitersaich-West - Sittling eingeleitet. In Niederbayern sind die Städte Abensberg und Neustadt a. d. Donau betroffen.

Die Firma Tennet TSO GmbH plant den Ersatz- und Parallelneubau der 380-kV-Leitung von Raitersaich-West über Ingolstadt nach Sittling, auch Westbayernring genannt, auf einer Länge von ca. 118 km zur Erhöhung der Übertragungsnetzkapazität in Bayern und hat für dieses Vorhaben die Unterlagen für eine Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. Art. 24 ff. Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) vorgelegt.

Im nördlichen Bereich des Vorhabens, von Raitersaich bis Ingolstadt, handelt es sich um den Neubau einer 380-kV-Doppelleitung parallel zur Bestandsleitung. Im südlichen Bereich, von etwa Höhe Ingolstadt nach Sittling, um einen Ersatzneubau. Die neue Stromleitung soll weitgehend parallel zur Bestandsleitung mit punktuellen Abweichungen verlaufen. In einzelnen Bereichen und insbesondere nordöstlich von Ingolstadt werden für die Ausführung auch mehrere Varianten vorgestellt. Nach Inbetriebnahme des Ersatzneubaus von Ingolstadt nach Sittling ist ein Rückbau der Bestandsleitung in diesem Bereich vorgesehen. Im restlichen Verlauf der Leitung sollen dann zukünftig zwei parallel geführte Leitungen betrieben werden.

Zuständig für die Durchführung dieser Raumverträglichkeitsprüfung sind die jeweiligen höheren Landesplanungsbehörden der Bezirksregierungen (Art. 25 Abs. 1 Satz 1 BayLplG). Für das vorliegende Vorhaben sind das die Regierung von Mittelfranken sowie die Regierung von Oberbayern. Die Regierung von Mittelfranken prüft die Raumverträglichkeit für die im Regierungsbezirk Mittelfranken liegenden Trassenabschnitte. Die Regierung von Oberbayern, in deren Zuständigkeitsbereich der südliche Anteil der Raumordnungstrasse größtenteils verläuft, wurde gemäß Art. 25 Abs. 1 Satz 2 BayLplG vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) auch für die im Regierungsbezirk Niederbayern liegenden Abschnitte für zuständig erklärt. Sie prüft die Raumverträglichkeit für die Trassenabschnitte A Süd, B West sowie B Ost.

Da auch zwei Städte in Niederbayern betroffen sind, erfolgt die landesplanerische Beurteilung des Vorhabens in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern. Eine Stellungnahme zum Vorhaben ist bis zum 14.11.2025 gegenüber der Regierung von Oberbayern möglich. Es wird darum gebeten, Stellungnahmen vorzugsweise per E-Mail an zu übersenden.

Raumordnungsunterlagen

Die Unterlagen zur Raumverträglichkeitsprüfung können bei der zuständigen Raumordnungsbehörde, der Regierung von Oberbayern, abgerufen werden: Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr - Regierung von Oberbayern.

Ansprechpartner zur Raumverträglichkeitsprüfung in Niederbayern

Telefon: 0871/808-1812
E-Mail:

Karte

Westbayernring: Abschnitt mit Varianten für die Raumverträglichkeitsprüfung, Maßstab 1:250.000 (pdf, 3 MB)