Landwirtschaft und Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung
Sie müssen die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung für Berufe in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft beantragen.
Mit der Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung weisen Sie die berufs- und arbeitspädagogische Eignung als Teil der fachlichen Eignung zur Berufsausbildung nach.
Die Qualifizierung erstreckt sich auf die Handlungsfelder
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und praktischen Teil (Arbeitsunterweisung). Lehrgänge mit ca. 120 Lehrgangsstunden bereiten auf die Prüfung vor.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 61 - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft
Ansprechpartner
Bildung Hauswirtschaft
Telefon +49 (0)871 808-1913
E-Mail bildung-lw-hw@reg-nb.bayern.de
Bildung Landwirtschaft
Telefon +49 (0)871 808-1910
E-Mail bildung-lw-hw@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Gestütstraße 10
84028 LandshutPostanschrift
Postfach
84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01
Sie sollten über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.
Die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung ist in schriftlicher oder elektronischer Form mit dem bereitgestellten Formblatt bei der zuständigen Regierung zu beantragen.
Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt in der Regel im Rahmen des Besuches einer agrarwirtschaftlichen oder hauswirtschaftlichen Fachschule. Die Prüfung erfolgt nach dem Zeitplan der zuständigen Stelle.
keine
- keine
Die Prüfungsgebühr beträgt 150 EUR.