Berufsausbildung Landwirt/Landwirtin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin
Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von Landwirten/Landwirtinnen bei der zuständigen Regierung beantragen.
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Landwirt bzw. zur Landwirtin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt durch die zuständige Regierung.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 61 - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft
Ansprechpartner
Bildung Landwirtschaft
Telefon +49 (0)871 808-1910
E-Mail bildung-lw-hw@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Am Lurzenhof 3
84036 LandshutPostanschrift
Postfach
84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01
Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
- Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregister - BZRG)
- Fachliche Eignung:
-
- Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
- Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV)
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
- Nachweis der beruflichen Eignung durch:
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
- Abschluss einer agrarwirtschaftlichen Fachschule (Technikerschule, Höhere Landbauschule) mit anschließender 2-jähriger landwirtschaftlicher Praxis
- Abschluss Universität/Hochschule in den Studiengängen Landwirtschaft, Agrarwissenschaften, Agrarmanagement, Agrarmarketing und Management oder Wirtschaftsingenieurwesen Agrarmarketing & Management mit anschließender 2-jähriger landwirtschaftlicher Praxis
- Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld entweder mit dem örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder mit dem Sachgebiet 61 der zuständigen Regierung telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.
Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.
keine
- Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.
keine