Dezernat 22 - Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Medizinprodukten, Biostoffe, nichtionisierende Strahlung
Das Dezernat 22 der Gewerbeaufsicht achtet unter anderem darauf, dass Röntgeneinrichtungen und medizinische Geräte - vom einfachen Blutdruckmesser bis zum Kernspintomograph - in Niederbayern sicher betrieben werden. In die Zuständigkeit des Dezernats fällt darüber hinaus die sichere Verwendung von Geräten, die zu nichtmedizinischen Zwecken mit sogenannter nicht-ionisierender Strahlung am Menschen angewendet werden. Typische Beispiele hierfür sind UV-, Ultraschall und Lasergeräte die zu kosmetischen Zwecken wie z.B. Haar- oder Tattooentfernung eingesetzt werden.
Dieses Dezernat überwacht Firmen des Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen, Betriebe aus der Metall- und Fahrzeugindustrie und Unternehmen, die elektronische oder optische Geräte herstellen.
Regierung von Niederbayern Ämtergebäude Gestütstraße
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:00 Uhr |
DI | 08:00 - 16:00 Uhr |
MI | 08:00 - 16:00 Uhr |
DO | 08:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:00 - 13:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
- Gewerbeaufsicht - Dezernat 22
Telefon +49 (0)871 808-1703
E-Mailgewerbeaufsicht@reg-nb.bayern.de