Digitalbudget für das Digitale Klassenzimmer; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert die Verbesserung der IT-Ausstattung an Schulen. Das Programm befindet sich in der Auszahlungsphase, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Im Rahmen des Masterplans BAYERN DIGITAL II unterstützt der Freistaat die kommunalen Sachaufwandsträger öffentlicher Schulen und die Träger staatlich anerkannter sowie genehmigter Ersatzschulen in ihrer Aufgabe, die IT-Ausstattung ihrer Schulen zu verbessern. Mit den bewilligten Mitteln können die Schulträger digitale Ausstattung (z. B. Beamer, Dokumentenkameras, Schüler-Tablets usw.) für die allgemeinen Klassenräume sowie für die integrierten Fachunterrichtsräume an beruflichen Schulen erwerben.
Die Antragsfrist für das Förderprogramm endete am 31.12.2018. Die Schulträger können die bewilligten Mittel derzeit gemäß den Förderbescheiden abrufen.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
Ansprechpartner
Digitales Klassenzimmer
Telefon +49 (0)871 808-1346
E-Mail digitales-klassenzimmer@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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Um Fördermittel für eine Schule zu erhalten, muss an dieser ein Medienkonzept-Team gebildet worden sein. Außerdem muss die Schule an der jährlichen IT-Umfrage der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) teilgenommen haben.
Eine Antragstellung für dieses Förderprogramm ist nicht mehr möglich. Die bereits bewilligten Mittel sind mit einer Verwendungsbestätigung abzurufen.
Die Antragsfrist für das Förderprogramm endete am 31.12.2018. Für die Bescheide, die in 2019 erlassen wurden, endet die Frist zur Vorlage der Verwendungsbestätigung am 30.06.2022 (private Träger) bzw. 31.12.2022 (kommunale Träger), soweit der Bewilligungszeitraum nicht im Einzelfall verlängert worden ist.
- Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Az. I.4-BO1371.0/44/35
- Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Az. VI.3-BO1371.0/44/36
- Digitalbudget - Digitale Klassenzimmer für Bayerns Schulen -
Hinweise, Formulare und Anlagen zur Verwendungsbestätigung werden auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus bereitgestellt.
- DigitalPakt Schule - Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen
- DigitalPakt Schule - Förderrichtlinie zum „Sonderbudget Leihgeräte“ (SoLe)
- Bereitstellung von Lehrerdienstgeräten - Richtlinie zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten - Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ (SoLD)
- Bayerische IT-Administrationsförderung