Sachgebiet 31 - Straßenbau
as Sachgebiet 31 der Regierung betreut in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Bauämtern in Landshut und Passau 842 Kilometer Bundesstraße und 2062 Kilometer Staatsstraße in Niederbayern.
Die Mitarbeiter sind an der langfristigen Straßenbauplanung von Bund und Freistaat beteiligt. Sie prüfen und genehmigen die Pläne der Staatlichen Bauämter für den Straßen- und Brückenbau. Für die Finanzierung dieser Projekte verteilen Sie Geld von Bund, Freistaat und Europäischer Union.
Kommunen, die Straßen oder Brücken bauen wollen, werden in diesem Sachgebiet beraten und finanziell mit staatlichen Zuschüssen unterstützt.
Regierung von Niederbayern
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:00 Uhr |
DI | 08:00 - 16:00 Uhr |
MI | 08:00 - 16:00 Uhr |
DO | 08:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:00 - 13:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
- Artenschutz in der Straßenplanung
Telefon +49 (0)871 808-1433
E-Mailstrassenbau@reg-nb.bayern.de - Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen
Telefon +49 (0)871 808-1432
E-Mailstrassenbau@reg-nb.bayern.de - Straßenbau allgemein
Telefon +49 (0)871 808-1430
E-Mailstrassenbau@reg-nb.bayern.de - Straßenbauförderung
Telefon +49 (0)871 808-1432
E-Mailstrassenbau@reg-nb.bayern.de
Regierung von Niederbayern
- E
- Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beantragung der Auszahlung des Kostenanteils des Bundes/Landes
- Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beantragung der Genehmigung einer Vereinbarung
- Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für höhengleiche Kreuzungen
- Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beratung der Kommunen
- K
- Kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben; Beantragung einer Zuwendung für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
- Kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben; Beantragung einer Zuwendung nach dem Kommunalen Sonderbaulastprogramm
- Kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben; Beantragung eines Ausgleichs besonderer Belastungen aus dem Härtefonds