Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung für Ökodesign
Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Niederbayern ist für die Überwachung der umweltgerechten Gestaltung (Ökodesign) verantwortlich.
Die umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign) ist ein systematischer und umfassender Gestaltungsansatz für Produkte und leistet einen wichtigen Beitrag, um die Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten über den gesamten Lebenszyklus zu verbessern. Spezielle Ökodesignanforderungen für eine bestimmte Produktgruppe werden jeweils in eigenen Verordnungen festgelegt. Diese Verordnungen sind direkt anwendbar und bedürfen keiner weiteren Umsetzung in nationales Recht. Die betroffenen Hersteller oder Importeure müssen dafür sorgen, dass ihre Produkte die festgelegten Anforderungen in der jeweiligen Verordnung erfüllen. Erst dann dürfen diese in der EU in Verkehr gebracht werden. Sie stellen zur Bestätigung eine Konformitätserklärung für das Produkt aus und versehen es mit dem CE-Konformitätskennzeichen. Produkte können durchaus unter mehrere Ökodesign-Durchführungsmaßnahmen aber auch andere europäische Vorschriften fallen, wie z.B. dem Produktsicherheitsrecht.
Die Bundesländer sind für die Überwachung der Ökodesignanforderungen in Deutschland verantwortlich. Dabei wird das Aufgabenspektrum der Marktüberwachung durch das Marktüberwachungsgesetz (MüG) vorgegeben. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise Stichprobenkontrollen von Produkten und die Prüfung von Unterlagen. Die Bayerischen Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen haben sich im Bereich der Marktüberwachung spezialisiert.
Wenn Sie Fragen zu Beschaffenheitsanforderungen technischer Produkte haben, oder der Verdacht besteht, dass ein Produkt die vorgeschriebenen Beschaffenheitsanforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt bei den Regierungen wenden. Ihr Ansprechpartner für den Bereich Ökodesignanforderungen ist das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Niederbayern. Als Instrument zum Informationsaustausch über unsichere Produkte und Produktrisiken steht dem Verbraucher und Behörden zudem das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS) (siehe "Online-Verfahren") zur Verfügung.
- Regierung von Niederbayern - Dezernat 4 - Kompetenzzentrum Marktüberwachung Chemie und Ökodesign
Ansprechpartner
Gewerbeaufsicht - Dezernat 4
Telefon +49 (0)871 808-1704
E-Mail marktueberwachung@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Gestütstraße 10
84028 LandshutPostanschrift
Postfach
84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01
Die Marktüberwachung wird in Bayern von den Gewerbeaufsichtsämtern bei den einzelnen Regierungen wahrgenommen. Damit vertritt die Bayerische Gewerbeaufsicht sowohl das Interesse der Verbraucher/-innen an sicheren Produkten und dem Schutz der Umwelt also auch das berechtigte Interesse der Hersteller und Importeure nach einem Schutz vor unlauteren Wettbewerbspraktiken.
Dabei haben sich die Bayerischen Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen jeweils auf ganz konkrete Produktbereiche der Marktüberwachung spezialisiert. Einen Überblick über die entsprechenden Zuständigkeiten finden Sie unter "Weiterführende Links".
keine
- Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS)In der "Suche" kann mittels verschiedenen Kriterien nach Produktinformationen gesucht werden. Nachdem eine Suchabfrage durchgeführt wurde, werden die Treffer in einer Trefferliste angezeigt.
- Schnellwarnsystem der Europäischen Union
Über das Schnellwarnsystem („Safety Gate“) können Informationen über Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Non-Food-Produkten rasch an die für Produktsicherheit zuständigen nationalen Behörden übermittelt werden. Mithilfe des Schnellwarnsystems werden täglich Warnmeldungen der nationalen Behörden weitergeleitet. Jede Warnmeldung enthält Angaben zu dem als gefährlich eingestuften Produkt, eine Beschreibung der Risiken und die von Wirtschaftsbeteiligten ergriffenen oder von den Behörden angeordneten Maßnahmen.
keine
- Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Rahmenrichtlinie)
- Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte
- Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - EVPG)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG-Verordnung - EVPGV)
- Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten
- Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten (Marktüberwachungsgesetz - MüG)
- Marktüberwachung - Aufgaben und Befugnisse der Behörden - Informationen der Bayerischen Gewerbeaufsicht
- Umweltbundesamt (UBA) - Ökodesign
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) - Ökodesign / EU-Energielabel
- Technischer Verbraucherschutz; Durchführung von Maßnahmen zur Produktsicherheit
- Verbraucherinformationen; Verbraucherportal und App
- Verbraucherinformationen; Beantragung einer Auskunft
- Technischer Verbraucherschutz; Registrierung von Wirtschaftsakteuren
- Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung aktiver Medizinprodukte
- Technischer Verbraucherschutz; Registrierung von aktiven Medizinprodukten
- Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung von In-Vitro-Diagnostika
- Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung der Energieverbrauchskennzeichnung
