Grafik Landtags- und Bezirkswahl
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Landtags- und Bezirkswahlen: jeweils 11 Parteien und 174 Bewerber im Wahlkreis Niederbayern - Listen online

Am 8. Oktober finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Parteien und Wählergruppen in den sieben Wahlkreisen (Regierungsbezirke) konnten bis 27. Juli, 18 Uhr, (Einreichungsfrist gemäß dem Landeswahlgesetz) Wahlvorschläge einreichen.

Zum Wahlkreis Niederbayern: Unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Rainer Haselbeck entschied der Wahlkreisausschuss Niederbayern am Freitag, 11. August, über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge. Die in öffentlicher Sitzung einstimmig beschlossenen, vorläufigen Listen – sowohl für die Landtags- als auch Bezirkswahl – umfassen jeweils 11 Parteien und jeweils 174 Bewerber. Drei Parteien konnten nicht zugelassen werden. Auf der Internetseite der Regierung unter www.regierung.niederbayern.bayern.de stehen die Listen bereits zur Einsicht zur Verfügung.

Regierungspräsident Rainer Haselbeck: „Bayern ist ein Volksstaat. Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen kund. So steht es in der Bayerischen Verfassung. Ich wünsche mir, dass die Menschen in Niederbayern in großer Zahl und mit hoher Verantwortung von ihrem so wichtigen demokratischen Recht Gebrauch machen.“

Regierungspräsident Rainer Haselbeck, der den Wahlkreisausschuss in seiner Funktion als Wahlkreisleiter des Wahlkreises Niederbayern einberufen hat, leitete die Sitzung. Neben ihm gehören dem Wahlkreisausschuss sechs Beisitzer an, die von den Parteien unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses bei der vergangenen Landtagswahl benannt wurden.
Zur Sitzung geladen waren außerdem die Beauftragten der Parteien, die zur Landtags- oder Bezirkswahl einen Wahlvorschlag eingereicht hatten.
Geprüft wurden unter anderem die demokratisch korrekte Aufstellung der Kandidaten, die fristgerechte Vorlage der vorgeschriebenen Unterlagen und die Wählbarkeit der im Wahlvorschlag enthaltenen Bewerber.
Der Wahlkreisausschuss ist bei seiner Entscheidung streng an die gesetzlichen Vorgaben (des Landeswahlgesetzes sowie der Landeswahlordnung) gebunden. Ein Ermessensspielraum steht ihm nicht zu.

Zur Pressemitteilung mit weiteren Informationen und den Bewerberlisten