Abschluss des Raumordnungsverfahrens für die 380-kV-Freileitung von Adlkofen nach Matzenhof

Die Regierung von Niederbayern hat das Raumordnungsverfahren für den etwa 60 km langen Ausbau der bestehenden 220-kV-Leitung zu einer leistungsstärkeren 380-kV-Leitung im Abschnitt von Adlkofen nach Matzenhof (Stadt Simbach a. Inn) abgeschlossen. Das Verfahren, das im Benehmen mit der Regierung von Oberbayern durchgeführt wurde, hatte die Firma TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin beantragt. Neben einer bestandsorientierten Trasse hatte die Antragstellerin in zahlreichen Abschnitten verschiedene Varianten vorgeschlagen, die im Raumordnungsverfahren zu prüfen und zu bewerten waren.

Als positiv beurteilt die Regierung von Niederbayern die bestandsorientierte Variante entlang der vorhandenen 220-kV-Leitung in all denjenigen Abschnitten, die keine Alternativen aufweisen. Wo es allerdings Varianten gibt, erklärt die Regierung meist nur eine Variante für raumverträglich. Neben dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und des Landschaftsbildes spielte bei den Entscheidungen insbesondere der Immissions- und Wohnumfeldschutz eine wichtige Rolle. Da mittlerweile die Siedlungen sehr nahe an die bestehende 220-kV-Leitung herangerückt sind, lehnt die Regierung den bestandsorientierten Ausbau bei Adlkofen und Seyboldsdorf, zwischen Aich und Binabiburg, bei Frauenhaselbach, Massing, Unterdietfurt und Hammersbach sowie in Wurmannsquick, Tann und in Brauching ab. Ebenfalls keine Zustimmung finden die beiden Südvarianten in Wurmannsquick und die Nordvariante in Tann/Reut.

Die landesplanerische Beurteilung enthält eine Reihe von Maßgaben, die zu einer Optimierung der positiv beurteilten Varianten beitragen sollen. So muss beispielsweise die geplante Trasse bei der Ortschaft Reut weiter nach Süden gerückt werden, da die Abstände zu einem Wohngebiet aus Immissionsschutzgründen nicht ausreichen. Auch in Göttlkofen, Seyboldsdorf und Unterdietfurt sowie bei den Weilern Maier am Berg und Jetzelsberg sind Verschwenkungen erforderlich, um einen besseren Wohnumfeldschutz zu erreichen. Die landesplanerische Beurteilung enthält aber auch Maßgaben zur Reduzierung von Eingriffen in Wasserschutzgebiete und ökologisch sensible Bereiche.

Die Regierungen von Niederbayern und Oberbayern hörten im Raumordnungsverfahren über 60 Fachstellen und Träger öffentlicher Belange an. Zudem wurde eine Vielzahl von Stellungnahmen ausgewertet, welche im Rahmen der Öffentlichkeitseinbeziehung eingingen

Die landesplanerische Beurteilung wird in den kommenden Tagen an die beteiligten Träger öffentlicher Belange versendet und in den betroffenen Gemeinden zur Einsichtnahme ausgelegt.

Landesplanerische Beurteilung (pdf, 348 KB)
Zusammenfassung der Stellungnahmen (pdf, 146 KB)
Variantenübersicht (pdf, 6,85 MB)
Einleitungsschreiben (pdf, 74 KB)