St 2117; Planfeststellung für die Ortsumgehung Pocking

Planfeststellung für die Ortsumgehung Pocking von Bau-km 1+013 bis Bau-km 4+683 im Gebiet der Stadt Pocking mit ökologischen Kompensationsmaßnahmen auch im Gebiet des Marktes Rotthalmünster, der Gemeinde Tettenweis und der Stadt Bad Griesbach i. Rottal, Landkreis Passau
Planfeststellung nach Art. 36 ff. BayStrWG i.V.m. Art. 72 ff. BayVwVfG
- ergänzendes öffentliches Anhörungsverfahren (Tektur vom 26.07.2023) -

Die Regierung von Niederbayern hat der Stadt Pocking, der Gemeinde Tettenweis, dem Markt Rotthalmünster und der Stadt Bad Griesbach mit Schreiben vom 12.03.2024 die Planunterlagen für das Straßenbauvorhaben zur ergänzenden öffentlichen Auslegung zugeleitet. Die (geänderten und auch die überholten) Planunterlagen können dort einen Monat lang eingesehen werden. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Planunterlagen vom 29.01.2008 in der Fassung der Tektur vom 26.07.2023